Sonntag, 19. Oktober 2014

Versicherungen für junge Familien

Versicherungen für junge Familien.

Welche Absicherung brauchen junge Familien?
Versicherung: Eine Familie zu gründen bedeutet Verantwortung zu übernehmen. Neben dem familiären Rückhalt gehört hierzu auch die richtige Absicherung. Wir geben Tipps für junge Familien, welche Art von Versicherung sie mindestens besitzen sollten.

Mit der Geburt eines Kindes steigt die Verantwortung und der Versicherungsschutz sollte entsprechend überprüft und gegebenenfalls auf die neuen Bedürfnisse angepasst werden. Für das „Sorglos-Paket“ werden für junge Familien empfohlen:

Berufsunfähigkeitsversicherung
Risikolebensversicherung
Privat-Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsrente gleicht Einkommensverlust aus

Kann ein Elternteil aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben, so erhält er von der Deutschen Rentenversicherung eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente. Diese deckt jedoch in der Regel lediglich einen Bruchteil des ursprünglichen Einkommens ab und kann unter Umständen verweigert werden, wenn man beispielsweise täglich noch einige Stunden arbeiten kann oder theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Selbstständige erhalten generell keine staatliche Absicherung, wenn sie berufsunfähig werden. Familien sichern sich optimal ab, wenn beide Elternteile eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die mindestens 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens abdeckt.

Risikolebensversicherung zur finanziellen Zukunftssicherung

Stirbt ein Elternteil sind meist neben dem persönlichen Schmerz die daraus resultierenden finanziellen Schwierigkeiten hoch. Lediglich einen kleinen Teil des Lebensunterhaltes deckt dann die Waisenrente ab. Mit einer Risikolebensversicherung sind Familien hingegen im Ernstfall abgesichert. Empfehlenswert ist bei der Versicherungssumme das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens. Darüber hinaus sollten beispielsweise Hauskredite oder andere Verbindlichkeiten zur Versicherungssumme addiert werden.

Privat-Haftpflichtversicherung springt bei Missgeschicken ein

Die Privat-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn beispielsweise der Sohn beim Fahrradfahren einen Kratzer an einem Auto verursacht oder die Tochter bei ihrer Freundin den teuren Teppich ruiniert, weil sie ihren Saft verschüttet hat. Sind die Kinder unter sieben Jahren, müssen die Eltern allerdings nicht für die Missgeschicke aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen. Jedoch stellt sich in solchen Fällen meist die moralische Frage und die Eltern fühlen sich dennoch dazu verpflichtet. Kleinere Schäden von Kindern unter sieben Jahren werden daher von leistungsstarken Anbietern meist ohne Prüfung der Aufsichtspflicht übernommen. Familien-Tarife eignen sich am besten für Versicherte mit Kindern, da diese den Partner und die Kinder mitversichern. Die Tarife eignen sich auch für Patchwork-Familien, bei denen die Kinder nur zeitweise im Haus wohnen.

Unfallversicherung für Schulweg und Freizeit

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Kinder auf dem Weg in den Kindergarten erst ab drei Jahren ab. Für die Freizeit bedarf es eines ergänzenden privaten Schutzes. Bei bestehenden Versicherungspolicen der Eltern können die Kleinen meist in den Vertrag inkludiert werden. Das Risiko einer schweren Erkrankung sichern darüber hinaus Kinderinvaliditätsversicherungen ab. Diese springen finanziell ein, wenn ein Kind dauerhaft erkrankt.

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