Donnerstag, 31. Juli 2014

Kleine Kinder - Große Kinder; Kinder in der Haftpflichtversicherung


Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht abschätzen wie Erwachsene und verursachen daher häufig einmal einen Schaden.

Kinder verursachen häufig Schäden

Beim Fußball spielen auf der Straße findet der Ball nicht immer den richtigen Weg. Wenn beim Nachbar die Blumen dran glauben müssen, wird dieser nicht gerade erfreut sein aber in der Regel nicht direkt Schadensersatz fordern. Sollte die Fensterscheibe es aber nicht verkraften wenn der Ball dagegen geschossen wird, sieht die Sache schon anders aus. Richtig teuer könnte es werden wenn der Ball auf die Straße rollt, der heranfahrende Autofahrer legt eine Vollbremsung hin und der nächste Autofahrer fährt auf.

Deliktsunfähig: Kinder unter 7 Jahren

Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktsfähig, haften also nicht für Schäden die sie verursachen. Im Straßenverkehr liegt die Grenze sogar bei 10 Jahren. Wenn im Schadensfall keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, wird der Schaden nicht von der Privathaftpflicht übernommen. Genau genommen muss in so einem Fall auch rechtlich der Schaden nicht ersetzt werden - viele Eltern tun es aber dennoch weil sie sich dazu verpflichtet fühlen, was ja unter moralischen Gesichtspunkten nicht ganz von der Hand zu weisen ist.
Einige Versicherungen beinhalten exakt diesen Schutz: Schäden durch deliktsunfähige Kinder. Die Schadenshöhe ist häufig begrenzt, üblich sind 10.000 Euro, zum Teil werden aber auch Schäden darüber hinaus mitversichert. Eventuell muss für diese zusätzliche Leistung ein erhöhter Beitrag gezahlt werden.

Erwachsene Kinder

Unabhängig vom Wohnort sind ledige Kinder normalerweise bis zum Ende der Ausbildung über die Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Dies gilt auch wenn sie volljährig sind.

Fremde Kinder

Auf dem Kindergeburtstag des eigenen Kindes werden die kleineren Gäste von den Eltern incl. der Aufsichtspflicht an Sie übergeben. Sollten Sie die Aufsichtspflicht verletzen, dann kommt Ihre Privathaftpflicht für Schäden auf wenn eines der Kinder einen Schaden verursacht.
Anders ist es wenn die Beaufsichtigung von Kindern mit einer beruflichen Tätigkeit zu tun hat. Dies ist beispielsweise regelmäßig bei einer Tagesmutter der Fall. Tagesmütter sollten für die Tätigkeit als gewerbliche Tagesmutter dies zusätzlich festlegen.

Dienstag, 29. Juli 2014

Welche Versicherungen Pflicht sind

Welche Versicherungen Pflicht sind

Unfälle oder Krankheiten können einen jederzeit treffen. Deshalb ist ein Mindestmaß an Schutz unabdingbar. Welche Policen für jeden ein Muss sind.


Eigene Unachtsamkeiten können zu Millionenschäden führen. Und wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher ein Muss. Sie deckt Schäden, die durch Missgeschicke und Pannen entstehen. Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung bei den Eltern mitversichert.
Die Kranken- und Pflegeversicherung
Mit Einführung des Gesundheitsfonds gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz für alle Kassen. Seit 1. Juli 2009 liegt der Satz bei 14,9 Prozent vom Bruttoeinkommen. Zusätzlich zahlen Kinderlose 2,2 Prozent für die Pflegeversicherung, Mütter und Väter zahlen 1,95 Prozent. Wenn ab Januar 2011 die schwarz-gelbe Gesundheitsreform in Kraft tritt, steigt der Krankenkassenbeitrag auf 15,5 Prozent. 7,3 Prozentpunkte davon tragen die Arbeitgeber, 8,2 Prozentpunkte die Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberanteil wird festgeschrieben. Künftige Kostensteigerungen sollen alleine von den Kassenmitgliedern und den Steuerzahlern beglichen werden. Eingeführt wurden hierfür nach oben offene, vom Einkommen unabhängige Zusatzbeiträge und ein Sozialausgleich aus Steuermitteln.
Arbeitnehmer sichern sich mit einer gesetzlichen Krankenversicherung eine breite Versorgung, die viele Behandlungen abdeckt. Das Leistungsniveau bei privat Versicherten kann je nach Tarif deutlich höher sein. Dafür richtet sich die Höhe der Beiträge ausschließlich nach dem vereinbarten Tarif. Und dieser Beitrag steigt, unabhängig von der Einkommensentwicklung, mit dem Alter an.
Bis Ende 2010 gilt: Arbeitnehmer, die drei Jahre lang mehr als 49.950 Euro brutto per anno verdienen, haben das Recht, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Ab 2011 können Arbeitnehmer wechseln, die 2010 mindestens 49.900 Euro brutto verdient haben. Selbstständige haben generell ein Wahlrecht.
Bei Beamten und deren Familienangehörigen zahlt der Staat zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten über die Beihilfe, für den Rest ist eine private Versicherung notwendig. Für sie lohnt sich eine gesetzliche Versicherung nicht.
Last but not least sollte jeder, der ins Ausland reist, einen privaten Versicherungsschutz besitzen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Statistisch gesehen wird jeder vierte Deutsche berufsunfähig. Zum gesundheitlichen Leid gesellt sich oft der soziale Abstieg. Denn die gesetzliche Absicherung ist bei allen, die nach 1961 geboren sind, minimal: Bis 2001 erhielten Arbeitnehmer, die aus Krankheitsgründen nicht länger als acht Stunden am Tag in ihrem Beruf arbeiten konnten, eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Seither müssen Arbeitnehmer, die nach Unfällen oder nach dem Ausbruch chronischer Krankheiten in ihrem gelernten Beruf nicht mehr arbeiten können, jede Stelle annehmen.
Nur wer aus gesundheitlichen Gründen nicht länger als drei Stunden arbeiten kann, erhält den vollen Satz der Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe richtet sich nach dem letzten Bruttoeinkommen. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf den halben Satz – stets vorausgesetzt der Arbeitnehmer hat zuvor mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Im Schnitt bezogen Männer, die voll erwerbsunfähig sind, 2008 in den alten Bundesländern monatlich 712 Euro und in den neuen Bundesländern 663 Euro.
Die wenigsten Betroffenen können damit ihren Lebensstandard aufrecht erhalten. Jeder, der hauptsächlich vom Arbeitseinkommen lebt, sollte daher zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Selbstständige. Die Police gehört schon für Berufseinsteiger zum Pflichtprogramm. Denn treten erste Anzeichen von chronischen Krankheiten auf, ist es oft zu spät. Es wird schwierig oder teuer, eine Versicherung zu erhalten.

Freitag, 25. Juli 2014

Warum Ihre Rente noch kleiner wird, als Sie denken

Abgaben werden fällig

Warum Ihre Rente noch kleiner wird, als Sie denken

Freitag, 25.07.2014, 06:16

Ruhestand, Rente
dpa
Um fast zehn Prozent schmälern die Sozialabgaben die Rente
Schon jetzt ist die Summe in vielen Fällen nicht üppig, die auf den Rentenbescheiden steht. Tatsächlich ist sie sogar noch kleiner. Denn auch Rentner müssen Sozialabgaben zahlen.
Von den berechneten Rentenansprüchen sollten sich Beschäftigte nicht täuschen lassen. Auf dem Konto wird im Alter nur ein Teil der Summe landen. Denn über die oft fällige Steuer hinaus müssen auch RentnerSozialabgaben zahlen. Sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung werden Beiträge fällig. Darauf weisen die Experten vonStiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „test“ hin. „Tatsächlich steht Rentnern weniger Geld zur Verfügung als sie beim ersten Blick erwarten“, heißt es in dem Artikel.
Etwa zehn Prozent gehen durch die Sozialabgeben von der gesetzlichen Rente jeden Monat verloren: 8,2 Prozent gehen an die Krankenversicherung, zwei Prozent an die Pflegeversicherung. Von einer Monatsrente in Höhe von 1400 Euro bleiben nach den Abzügen nur noch 1256,50 Euro übrig, rechnen die Experten vor.

Fast ein Fünftel fällt weg

Noch heftiger sind die Abzüge bei der Betriebsrente und anderen Versorgungsbezügen. Dann darauf wird der volle Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 15,5 Prozent fällig. Im Unterschied zur gesetzlichen Rente übernimmt hier die Rentenversicherung nicht die Hälfte der Kosten. Um insgesamt fast ein Fünftel schmälern damit Pflege- und Krankenversicherung die Betriebsrente: von 360 Euro bleiben nur noch 296,82 Euro übrig.

Pech hat, wer nicht in der gesetzlichen Krankenkasse der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist. Dann sind die Abgaben noch höher, wie die Experten von Stfitung Warentest schreiben. Für viele dürfte die Mitgliedschaft kein Problem sein: Pflichtversichert ist, wer eine gesetzliche Rente bezieht und in der zweiten Hälfte seines Arbeitsleben zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert war.
Wer jedoch diese Bedingungen nicht erfüllt und freiwillig Mitglied ist, muss auch auf Einnahmen Krankenversicherungsbeitrage zahlen, von denen Pflichtversicherte befreit sind. Dazu gehören zum Beispiel Leistungen aus einer Rürup- oder Riesterrente oder Mieteinnahmen. 14,9 Prozent werden dann fällig.

Montag, 21. Juli 2014

Papa hat gesagt ...

Papa hat gesagt…….

Vor meinem Urlaub -Anfang Juli- sprach ich mit einem jungen Menschen über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung.
Glücklicherweise sprechen hier (ausnahmsweise) die Medien für diese Versicherungen und raten zu einem solchen Abschluß. In jungen Jahren machen sich nur sehr wenige Menschen Gedanken darum, was passiert wenn das Einkommen plötzlich nicht mehr vorhanden ist. Vielen ist zu diesem Zeitpunkt auch nicht klar das sich das Leben wandelt und die Arbeitskraft häufig nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung steht. Obwohl alles geklärt war kam es dennoch nicht zu einem Abschluß. 
Das junge Mädel hat ihrem Vater davon erzählt und dieser ist der Meinung das die Absicherung Blödsinn sei. Mich enttäuscht es wenn Eltern ihren Kindern eine solche Absicherung ausreden. Der Vater hat beruflich nichts mit Versicherungen zu tun, so das ich mich frage woher er das Verständnis nimmt?
Wenn mir mein Arzt eine Operation nahe legt um Folgeerkrankungen zu verhindern, oder im besten Falle mein Leben zu verlängern, so würde ich der Operation zustimmen oder mir zumindest eine zweite Meinung einholen. So viel Vertrauen hätte ich in meinen Arzt!
Ob der Vater seine Tochter im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell unterstützt? Sehr wahrscheinlich nicht denn bekanntlich ist am Ende des Geldes immer noch etwas Monat über…….
Liebe Eltern……..Bitte denkt mal drüber nach.
Einen herzlichen Gruß an alle Eltern dieser Welt.
Ihr / Euer Steffen Moser

Donnerstag, 17. Juli 2014

Heute egal, morgen pleite

Heute egal, morgen pleite

 

So baut man kein Vermögen auf: Vor allem Jüngere beschäftigen sich nur ungern mit Finanzen(im Bild: eine Holi-Party in München) 

(Foto:picture alliance / dpa)
Die Deutschen beschäftigen sich nur ungern mit ihrem Geld, Finanzwissen ist für viele ein Fremdwort. Das wird schon bald zu einem großen Problem für die ganze Volkswirtschaft.
Von Jan Willmroth
Der deutsche Sparer ist ein widersprüchliches Wesen. Im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn spart er überdurchschnittlich viel. Regelmäßig hebt er mehr als ein Zehntel seines verfügbaren Einkommens auf. In Europa haben die Bürger nur in der Schweiz, in Schweden und Luxemburg im vergangenen Jahr mehr auf die hohe Kante gelegt.
Was der Deutsche einmal auf die Seite getan hat, soll aber auf keinen Fall verschwinden. Deshalb deponiert er es am liebsten dort, wo er es sicher glaubt. Mehr als die Hälfte der Sparer steckt ihr Geld in Sparbücher, mehr als ein Drittel in Bausparverträge und in Lebensversicherungen. Oder gleich aufs Girokonto. Also dorthin, wo angesichts von Zinsen unterhalb der Inflationsrate vor allem eines sicher ist: dass hart erarbeitetes Geld mit der Zeit schwindet.
Das mag eine pauschale Beschreibung sein, basierend auf Durchschnittswerten und Beobachtungen. Doch sie verrät viel darüber, wie gering die Kultur der privaten Geldanlage in Deutschland entwickelt ist. Schlimmer noch: Sie entwickelt sich gerade in die falsche Richtung. Die Deutschen und das Sparen, das ist schon lange eine leidvolle Beziehung. Die Hyperinflation nach dem Ersten Weltkrieg besteht als kollektives Trauma fort. Die Verluste jener Zeit um die Jahrtausendwende, als der Neue Markt mit atemberaubenden Renditen lockte, Aktien sogar beim morgendlichen Brötchenkauf Thema waren und Tausende Anleger gute Teile ihres Vermögens an der Börse verzockten, sitzen immer noch tief.
Die Finanzkrise ab 2007 und die aktuelle Staatsschuldenkrise scheinen es noch verstärkt zu haben, das Gefühl: Wer Rendite sucht, ist den Finanzmärkten schutzlos ausgeliefert, den Banken, den Hedgefonds, all jenen, die in solchen Krisen die Hauptrolle spielen. Wer etwas kauft, dessen Risiken über die eines Sparkontos hinausgehen, bringt sein Geld schnell in Gefahr - diese Überzeugung hat sich ins Gedächtnis der Sparer eingebrannt. Und sie ist berechtigt, solange man zu wenig darüber weiß, was mit dem Geld passiert. Chancen erkennen, wo wirklich welche bestehen? Das ist anstrengend, es kostet Zeit, es kann überfordern.
Offenbar fehlt den meisten dazu auch die wichtigste Voraussetzung: der Wille, sich mit Finanzdingen zu beschäftigen. Die Fondsgesellschaft Union Investment veröffentlicht alle drei Monate eine Umfrage zum Anlegerverhalten in Deutschland. Nur ein Fünftel der 20- bis 59-Jährigen setzt sich gerne mit Finanzen auseinander. Das betrifft vor allem junge Menschen: 59 Prozent der Befragten zwischen 20 und 29 Jahren halten ihr Finanzwissen für unzureichend. Die Folge: Fast die Hälfte in dieser Altersgruppe legt großen Wert auf eine Empfehlung ihres Bankberaters. Warum selbst kümmern, wenn der Kollege bei der Sparkasse es übernimmt?

Gefälle zwischen Arm und Reich auch eine Frage des Wissens

Die Ergebnisse der Umfrage decken sich mit dem Stand der Forschung. In der Ökonomie ist das Finanzwissen von Privatleuten seit Jahren von immer größerem Interesse, wie die steigende Anzahl der Veröffentlichungen zeigt. Die weltweiten Finanzmärkte seien für kleine Investoren angesichts einer stark wachsenden Anzahl neuer Produkte und Dienstleistungen immer leichter erreichbar, schreiben die US-Ökonominnen Annamaria Lusardi und Olivia Mitchell in einer Metastudie über den aktuellen Stand der Forschung. Die These: Komplexere Märkte erfordern immer mehr Anlegerwissen - um Risiken einschätzen zu können und ihre Renditechancen zu erhöhen. Das klappt aber nicht.
Um das Wissen zu messen, stellen Wirtschaftsforscher rund um den Globus Privatanlegern drei simple Fragen:
Wie viel sind 100 Dollar bei einer Verzinsung von zwei Prozent pro Jahr nach fünf Jahren wert? Mehr als, weniger als, oder genau 102 Dollar? (Richtige Antwort: mehr)
Wenn die Rendite eines Sparbuchs bei einem Prozent liegt und die Inflation bei zwei Prozent, können Sie sich von dem dort hinterlegten Geld nach einem Jahr mehr, weniger, oder gleich viel kaufen? (Richtige Antwort: weniger)
Ist die folgende Aussage wahr oder falsch: Eine einzelne Aktie zu kaufen liefert in der Regel eine sicherere Rendite als ein Aktienfonds? (Falsch)

Jüngeren fehlt die Kreativität beim Sparen

Das sind einfache Zusammenhänge, für die niemand spezielles Wirtschaftswissen braucht. Doch die Ergebnisse sind in vielen Industrieländern ernüchternd. Nur etwa jeder zweite Deutsche beantwortet alle drei Fragen korrekt. 37 Prozent antworten auf mindestens eine mit: "Ich weiß nicht." Eine ziemlich große Lücke, die aus mehreren Gründen ein großes Problem ist.
Erstens ist da der soziale Aspekt: Über Finanzwissen verfügen vor allem Reiche und Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen, sie investieren auch geschickter. Weniger gebildete und ärmere Leute begehen eher Fehler, mit denen sie Geld verlieren, haben Forscher errechnet. Das Gefälle zwischen Arm und Reich ist also auch eine Frage des Wissens. Zweitens fallen finanziell Unbedarfte leichter auf Betrüger herein oder lassen sich Zockerpapiere aufschwatzen, wie es in Bankfilialen tausendfach passiert.
Der dritte Grund ist die demografische Entwicklung. Der Ökonom Hans-Werner Sinn sieht einen Sturm auf Deutschland zukommen. "Es ist sicher, dass der deutsche Staat in etwa 15 Jahren in eine fundamentale Finanzierungskrise rutscht", sagt er. Dann nämlich wird die Generation der Babyboomer in den Ruhestand gehen, also jene Menschen, die zwischen 1955 und 1970 geboren sind. Spätestens dann schwindet die Finanzierungsgrundlage des deutschen Rentensystems. Gerade junge Menschen sollte das motivieren, sich um die eigene Vorsorge zu kümmern. Wer früher spart, sorgt besser vor. Wer mehr über Finanzen weiß, plant eher für sein Alter und hat nachher Vorteile.
Doch ausgerechnet Jüngeren fehlt außer der Lernbereitschaft auch die Kreativität beim Sparen. Die langfristige Entwicklung sei geradezu alarmierend, schreibt etwa das Deutsche Aktieninstitut. Seit dem Crash nach der Jahrtausendwende haben fast vier Millionen Menschen der Börse den Rücken gekehrt, vor allem jüngere Anleger. Ein Paradebeispiel verpasster Gelegenheit: In dieser Zeit vervierfachte sich der Dax.
Die Ignoranz der vielen gegenüber finanziellen Dingen kann sich so zu einem gesamtwirtschaftlichen Problem auswirken, wenn sich nichts ändert. Sicher, es ist mühsam, über Geld nachzudenken. Wer sich aber nicht darin versucht, sollte sich in Zukunft auch nicht über niedrige Zinsen beschweren, über Rentenkürzungen oder falsche Beratung bei Banken und Versicherungen. Vielleicht ist es an der Zeit, schon Schulkindern beizubringen, was sie über die Finanzwelt wissen sollten.
Ratgeber Altersvorsorge Sorgenfrei in Rente gehen
Altersvorsorge Rente Rentner Senioren Altersarmut

Vorwürfe gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DEBEKA-Versicherungsgruppe

Vorwürfe gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DEBEKA-Versicherungsgruppe

-2. Folgemitteilung in dem Verfahren 2050 Js 21547/14 (ehemals 2055 UJs 36395/13)

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach Auswertung der ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen Ermittlungsverfahren gegen insgesamt neun Beschäftigte der DEBEKA-Versicherungsgruppe wegen des Verdachts der Bestechung, der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen eingeleitet. Darüber hinaus wurden Ermittlungsverfahren gegen fünf Angehörige des öffentlichen Dienstes wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, der Verletzung des Dienstgeheimnisses und des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen eingeleitet.
Es besteht der Anfangsverdacht, dass die beschuldigten Angehörigen des öffentlichen Dienstes gegen Entgelt den beschuldigten Beschäftigten der DEBEKA-Versicherungsgruppe Namen, Anschriften und weitere persönliche Daten von Personen mitgeteilt haben, deren Einstellung in den öffentlichen Dienst bevorstand oder gerade erfolgt war. Die Mitteilung dieser Daten sollte den beschuldigten Mitarbeitern der DEBEKA-Versicherungsgruppe den Abschluss von Versicherungsverträgen ermöglichen.
Zur Aufklärung des Verdachts durchsuchen derzeit 116 Einsatzkräfte der Polizei unter Leitung des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz 24 Büro- und Privatobjekte in Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland. Der Sitz der DEBEKA-Versicherungsgruppe in Koblenz ist von den Durchsuchungen nicht betroffen.
Im Hinblick auf die andauernden Durchsuchungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Ich bitte deshalb von Nachfragen abzusehen.
Die Staatsanwaltschaft ist bei Bekanntwerden eines Anfangsverdachts zur Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Hinweise dafür vorliegen, dass eine Straftat begangen worden ist. Der Anfangsverdacht stellt damit einen eher geringen Verdachtsgrad dar und lässt keine Rückschlüsse darauf zu, dass es später tatsächlich zu einer Anklageerhebung oder einem Tatnachweis kommt.
gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt
Datum:16.07.2014
Herausgeber:Staatsanwaltschaft Koblenz

Mittwoch, 9. Juli 2014

WISO berichtet: Irreführende Renteninformation ACHTUNG an alle Arbeitnehmer

Irreführender Rentenbescheid

Bei der Renteninformation fehlen viele Abzüge

Es im Alter krachen zu lassen – wer träumt nicht davon? Saus und Braus, Champagner und Zigarre bis zum Abwinken. Doch für die meisten bleibt das ein Traum. Im Gegenteil. Für die meisten Berufstätigen gibt es einmal im Jahr Post von der gesetzlichen Rentenversicherung. Die sogenannte Renteninformation erklärt, wie hoch die Rente einmal sein wird. Doch gibt es wirklich so viel? WISO hat zwei Fälle prüfen lassen. 
Irreführender Rentenbescheid
Die sogenannte Renteninformation erklärt, wie hoch die Rente einmal sein wird. Doch gibt es wirklich so viel wie drauf steht? WISO hat zwei Fälle prüfen lassen. 
(07.07.2014)
von Kai Dietrich
Wie der 30jährige Sven T. Er gehört zu einer Generation, deren Rente eher schmal ausfallen dürfte. Bereits seit seinem 16. Lebensjahr ist er berufstätig, die längste Zeit, nämlich 37 Jahre bis zum Jahr 2051, hat er aber noch vor sich, wenn es bis dahin beim Renteneintrittsalter 67 bleibt und er gesundheitlich bis dahin durchhält. Der gelernte Klempner arbeitet 40 Stunden die Woche bei einem Nettolohn von 1800 Euro im Monat. Damit bezieht er ein Durchschnittseinkommen.
Und was wird er 2051 an Rente bekommen? „Die aktuelle Renteninformation bescheinigt mir 1430 Euro und ein paar Cents. Die Zahlen sind jetzt nicht wirklich zum hurra schreien. Sollte mehr sein. Reicht im Alter definitiv nicht, meint T. gegenüber WISO. Doch: werden es denn überhaupt 1430 Euro?
Viele Abzüge fehlen noch
Rentenexperte Stefan Albers aus Montabaur glaubt das nicht. Er weiß um die Tücken der Renteninformation und hat für WISO die Unterlagen des Klempners überprüft. Sein Befund: „Von den ausgewiesenen Bruttorenten sind natürlich noch Steuern zu entrichten. Das heißt, die Einkommenssteuer ist zu entrichten und der Solidaritätszuschlag. Außerdem möglicherweise Kirchensteuer. Dann gehen zusätzlich noch Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab. Wir haben natürlich auch Rentenanpassungen, aber gleichzeitig natürlich auch mindernd die Inflation.“
„Renteninformation eher irreführend"
Der Rentenberater hat für uns in die Zukunft geschaut. Seine Annahmen: die Renten steigen nur um ein Prozent, wie im Schnitt der letzten Jahre. Die Inflation dagegen liegt bei 1,5 Prozent, ebenfalls wie zuletzt. Wie bei allen Prognosen ist ein solcher Blick in die Zukunft mit Unsicherheit behaftet, gleichwohl nicht unrealistisch. Ergebnis: die 1430 Euro Rente des Sven T. aus der Renteninformation schrumpfen inflationsbereinigt auf real noch 1200 Euro. Nach Abzug von Krankenversicherung und Steuern bleiben dann noch 980 Euro übrig - ein Minus von 450 Euro! Reaktion von T.: „Ich möchte es mal mit einer Katastrophe fast gleichsetzen. Ich denke, das ist viel zu wenig, das reicht bei weitem nicht.“
Fazit des Rentenberaters Albers zur Renteninformation: „Ich halte die Rentenauskunft nicht für ausreichend, ich halte sie eher für irreführend, weil sie den Verbrauchern suggeriert, sie hätten eine bestimmte Rente in einer bestimmten Höhe, die sie tatsächlich so nie erhalten werden. Sie gibt keine klare Auskunft in Euro und Cent, wie hoch die Auszüge sein werden. Das heißt, für Steuern, für Sozialabgaben, so dass ein falsches Bild über die tatsächliche Rentenhöhe gegeben wird.“
Rente von Lohnentwicklung abgekoppelt
Tatsache ist: die Renten steigen kaum noch. Die aktuelle Rentenerhöhung zum 1. Juli täuscht ein wenig darüber hinweg, dass 2001 der Gesetzgeber eine deutliche Abkehr 

Rentenerhöhung zum 1. Juli

West + 1,67 Prozent, macht bei 800 Euro 13,36 Euro
 Ost   + 2,53 Prozent, macht bei 800 Euro 20,24 Euro
der früheren Rentenpolitik beschlossen hatte. Bis dahin sollte die Rente den bisherigen Lebensstandard sichern. Doch das schien der damaligen Regierung zu teuer zu werden. Um die Rentenbeiträge angesichts demographischer Veränderungen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber zu stabilisieren, wurde die Rentenentwicklung von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt. Die Folge: seit 2003 ist der Rentenanstieg gestoppt, inflationsbereinigt ist seit 2004 sogar ein Rückgang zu verzeichnen. Zudem werden Renten seit 2005 immer mehr besteuert. Zunächst mussten Rentner die Hälfte ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Seitdem steigt der zu versteuernde Anteil jährlich um zwei Prozent, später um ein Prozent. Im Jahr 2040 werden 100 Prozent der Rente versteuert.
Drohende Altersarmut
Um das auszugleichen, sollen Arbeitnehmer seitdem privat vorsorgen. Instrumente wie die geförderte Riester-Rente sollen dabei helfen. Doch Prof. Stefan Sell von der Fachhochschule Koblenz zieht da ein traurige Bilanz: „Nach all den Jahren sehen wir etwas, was äußerst bedrohlich ist: nämlich dass gerade die unteren und mittleren Einkommen, die des Ausgleichs aus der Riester-Rente dringend bedürfen, weil sie eh schon sehr niedrige Renten haben, die auch noch mal gekürzt werden, dass die unterdurchschnittlich bis überhaupt nicht involviert sind in der Riester-Rente, währenddessen die höheren Einkommen stark davon profitieren.“ Die Folge laut Sell: „Die Ungleichheit zwischen armen und bessergestellten Rentnern wird sogar noch verstärkt!“
Für viele Rentner werde Altersarmut wieder ein Thema werden: „Es wird ganz viele Leute geben, die sich mühen und rackern und die trotzdem eine Rente bekommen, die unterhalb der Grundsicherung liegt und das haben viele bislang in dieser Dramatik noch nicht erkannt. Und das wird auch ein Stück weit verschleiert durch diese Renteninformation.“
Deutsche Rentenversicherung bestreitet Irreführung
Das bestreitet die Deutsche Rentenversicherung entschieden. Die Renteninformation enthalte alle notwendigen Angaben, sagt Reinhold Thiede, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund: „In der Renteninformation wird ausdrücklich darauf insgesamt hingewiesen, dass es sich um Bruttozahlen handelt, dass also Krankenversicherungsbeiträge und Steuern noch abzuziehen sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Zahlen noch nicht inflationsbereinigt sind, also die Inflation diese Werte entwertet, da wird sogar ein konkretes Beispiel dazu erläutert, und es wird darauf hingewiesen, dass die Rentenanpassungen in Zukunft geringer ausfallen als die Lohnsteigerungen.“
Das stimmt zwar, doch offenbar verstehen es viele Menschen nicht. Rentenberater Albers: „Die Rentenversicherung informiert zwar auf der zweiten Seite der Rentenauskunft allgemein über die Auswirkung der Inflation auf den Kaufkraftverlust am Beispiel von 100 Euro. Stellt dies aber meines Erachtens sehr abstrakt dar. Das heißt: Es gehört meines Erachtens eine Information über die persönliche Situation des zukünftigen Rentners dargestellt. Das heißt: Er müsste anhand seiner konkreten Rente wissen, wie viel Kaufkraftverlust ist bei dieser Rente zu berücksichtigen.“
Altersvorsorge – aber rechtzeitig
Auch die Physiotherapeutin Gerti K. hat gerade ihre Renteninformation erhalten. Die 56jährige zahlt seit Jahren freiwillig ein und will planmäßig mit 66 Jahren in Rente gehen. Laut dem Schreiben wird sie dann etwa 1211 Euro erhalten. K.: „Ist deutlich weniger, als ich jetzt zur Verfügung habe. Aber ich bin sicher, dass ich da eine gute Lösung finden werde für mich selber.“
Nachdem wir ihr erklären, dass diese 1211 Euro nach Abzügen und inflationsbereinigt möglicherweise auf 960 Euro real sinken werden, ist sie nicht mehr so zuversichtlich: „Das erschreckt mich eigentlich, wenn ich das höre, das hätte ich nicht gedacht. Da muss ich mir was überlegen“, meint K.
Auch Sven T. will etwas tun. Zusammen mit seiner Frau Vanessa will er sich für die Zukunft absichern und planen, Wohneigentum zu erwerben. Ihr Vorteil: sie haben noch Zeit dafür.
Experte fordert Volksversicherung
Doch viele sorgen nicht privat vor, auch nicht mit Riester. Weil sie jeden Cent umdrehen müssen. Prof. Sell fordert darum eine „Volksversicherung“. In die alle einzahlen: „Das heißt alle Erwerbstätigen auch die Beamten, die Selbständigen müssen in eine Volksversicherung einzahlen, so wie wir es zum Beispiel in der Schweiz, in den Niederlanden und anderen Ländern haben.“

Der Weg zum Baufinanzierungsvermittler lohnt sich

Baufinanzierung - Worauf geachtet werden sollte

Baufinanzierung - Worauf geachtet werden sollteWorauf sollte bei der Baufinanzierung geachtet werden? Wo liegen Stolperfallen und wie können sie vermieden werden?
Foto: Hans / pixabay
Die niedrigen Baufinanzierungszinsen sollten Mieter nicht dazu verleiten, solide Finanzierungsstrategien und einen ehrlichen Kassensturz zu vernachlässigen. Wie sich typische Fehler bei der Baufinanzierung vermeiden lassen, hat dieInterhyp AG zusammengestellt.

"Jede Immobilie muss auf ein sicheres Fundament gestellt werden, das gilt nicht nur beim Hausbau sondern vor allem auch bei dessen Finanzierung", meint Michiel Goris, Vorstandsvorsitzender der Interhyp AG.
Welche Stolperfallen bei der Baufinanzierung besonders häufig sind und wie sie sich vermeiden lassen, hat Deutschlands größter Vermittler privater Baufinanzierungen zusammengetragen.

Falle Nr.1: Sich die Wunschimmobilie "schön rechnen"

Vor der Suche nach der idealen Immobilie sollte grundsätzlich klar sein, wie groß der individuelle finanzielle Spielraum ist bzw. welches Monatseinkommen langfristig zur Verfügung steht. Erste Orientierung gibt die bisherige Kaltmiete. Wer diesen Betrag bisher gut stemmen konnte, wird ihn auch als Darlehensrate bedienen können. Wirkliche Gewissheit bringt aber nur ein umfassender Finanzcheck. "Bei einem Kassensturz ist es wichtig, alle Posten ehrlich über einen längeren Zeitraum aufzulisten und unregelmäßige und größere Ausgaben wie Autoreparaturen, Instandhaltungskosten oder Urlaub eher zu großzügig als zu knapp zu kalkulieren", erklärt Goris und fügt hinzu: "Denn nur, wenn auch nach dem Immobilienkauf noch genug finanzieller Spielraum für Urlaub und andere Annehmlichkeiten besteht, machen die eigenen vier Wände dauerhaft Freude."

Falle Nr.2: Zu geringe Tilgung vereinbaren

Als Standard bieten viele Kreditinstitute eine anfängliche Tilgungshöhe von einem Prozent an. Je niedriger aber der Tilgungssatz ist, desto länger braucht der Darlehensnehmer, um wieder schuldenfrei zu werden. "In der aktuellen Tiefzinsphase sollten Bauherren und Immobilienkäufer den erzielbaren Konditionsvorteil unbedingt in eine schnellere Schuldenfreiheit investieren. Wer beispielsweise in rund 25 Jahren schuldenfrei sein möchte, benötigt derzeit eine anfängliche Tilgung von 3,0 Prozent", erklärt Goris.

Falle Nr.3: Keine Vergleichsangebote einholen

Wer sich bei der Finanzierung der Immobilie auf das erstbeste Angebot verlässt, zahlt meist drauf. Denn zum einen werden oftmals Konditionen angeboten, die nicht den Top-Konditionen am Markt entsprechen. Zum anderen sind die Angebote häufig standardisiert und gehen nicht auf die individuelle Lebensplanung des Kreditnehmers ein. Daher lohnt sich der Weg zu Baufinanzierungsvermittlern, die nicht nur auf die Produktpalette von über 400 Anbietern zugreifen können und sich die Zeit nehmen die persönliche Lebenssituation des Kunden zu erfassen und die Darlehensstruktur für die Zukunft entsprechend auszurichten.

Falle Nr.4: Ohne Absicherung finanzieren

"Lastet die Finanzierung hauptsächlich auf einer Person, sollte diese entsprechend abgesichert sein", rät Goris. Eine Risikolebensversicherung hilft den Hinterbliebenen im Todesfall die monatliche Rate weiter zu bedienen. Vorkehrungen gegen Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit sorgen dafür, dass die Kreditraten auch beglichen werden können, wenn der Hauptverdiener nicht mehr oder nur noch bedingt seinem Beruf nachgehen kann.
Falle Nr.5: Keine Reserven für Instandhaltung einplanen
Wer knapp kalkuliert hat, dessen Finanzierung kann bei unvorhergesehenen Reparaturen oder Modernisierungsarbeiten schnell ins Wanken geraten. Entsprechend wichtig ist es, Rücklagen zu bilden. "Da mit zunehmendem Alter einer Immobilie auch deren Instandhaltungskosten steigen, empfiehlt es sich von Anfang an, Rücklagen zu bilden. Hier gilt die Faustregel: Zwei Euro monatlich pro Quadratmeter Wohnfläche zurücklegen", empfiehlt Goris.

Warnwestenpflicht - Verzicht auf Warnweste gefährdet Versicherungsschutz

Warnwestenpflicht - Verzicht auf Warnweste gefährdet Versicherungsschutz

Warnwestenpflicht - Verzicht auf Warnweste gefährdet VersicherungsschutzAb dem 01. Juli 2014 muss jeder Autofahrer eine Warnweste im Gefährt mit sich führen.
Foto: prill@iStockphoto.com
Am 01. Juli 2014 tritt bundesweit eine Warnwestenpflicht in Kraft: Wer dann keine Warnweste im PKW mit sich führt, kann mit einem Bußgeld von 15 Euro bestraft werden. Doch gefährdet ein Verzicht auf die Weste auch den Versicherungsschutz – etwa wenn bei einer Panne auf die Autobahn tritt und in einen Unfall verwickelt wird? Versicherungsbote hat bei Alina Schön nachgefragt, Pressesprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft(GDV).

Versicherungsbote: Sehr geehrte Frau Schön, ab dem 01. Juli 2014 besteht bundesweit eine Pflicht, Warnwesten im Auto mitzuführen. Vereinzelt ist in Artikeln zu lesen, dass ein Verzicht auf das Tragen der Warnweste den Versicherungsschutz gefährden kann – ohne dass jedoch die Gründe hierfür ausgeführt werden. Ist tatsächlich der Versicherungsschutz gefährdet, wenn bei einer Panne ohne Weste auf die Fahrbahn tritt? Bei welchen Versicherungssparten könnte der Schutz gefährdet sein? In Frage kämen z.B. Haftpflicht-, Unfall-, Invaliditäts- und BU-Versicherungen.

Quelle: Pressefoto GDV
Alina Schön: Wird eine Person, die z. B. nach einem Unfall oder einer Panne die Fahrbahn betritt, von einem Fahrzeug erfasst, muss geklärt werden, inwieweit das Nichttragen einer Warnweste ursächlich für den Unfall war. Davon ist abhängig, ob dieses Auswirkungen auf die Schadenersatzpflicht des Unfallgegners und seines Versicherers haben kann.
In der privaten Unfallversicherung spielt der Grad des Verschuldens grundsätzlich keine Rolle. D.h. selbst, wenn man aus Leichtsinn einen Unfall verursacht hat, erhält man die vereinbarten Leistungen. Der Versicherer verweigert aber üblicherweise die Leistung, wenn man sich z.B. absichtlich selbst verletzt, unter Alkohol bzw. Drogeneinfluss steht oder vorsätzlich eine Straftat begeht und dabei zu Schaden kommt. Die jeweiligen Ausschlüsse finden sich im individuellen Versicherungsvertrag.
Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt der Grad des Verschuldens üblicherweise keine Rolle. Sollte man durch den Unfall berufsunfähig geworden sein, erhält man die vertraglich vereinbarten Leistungen. Auch hier ist das vorsätzliche Herbeiführen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die jeweiligen Ausschlüsse finden sich im individuellen Versicherungsvertrag.
Wer nach einem Unfall oder einer Panne auf einer öffentlichen Straße sein Fahrzeug verlassen muss, ist für andere Autofahrer mit einer Warnweste deutlich besser sichtbar. Deshalb sollte der Fahrer bzw. jede Person in diesen Fällen im Interesse der eigenen Sicherheit eine Warnweste tragen.
VersicherungsboteAuf welche Klauseln in Versicherungsverträgen könnten sich die Anbieter berufen, um wegen einer fehlenden Warnweste eine Leistung zu kürzen oder gar zu verweigern?
Alina Schön: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nach A.1.1.3 der unverbindlichen Musterbedingungen (AKB 2008) auch die Aufgabe, unberechtigte Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer abzuwehren. Dazu gehört beispielsweise auch zu klären, inwieweit ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt. Sofern ein Mitverschulden festgestellt wird, hätte dieses Auswirkungen auf den vom Unfallgegner bzw. seinem Versicherer zu leistenden Schadenersatz. (§ 254 BGB)
VersicherungsboteVerfügt der GDV über statistische Daten, dass das Tragen einer Warnweste die Unfallgefahr für Personen mit Autopanne reduziert?
Alina Schön: Nein, darüber haben wir leider keine Daten.

Recht herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen! (Das Interview führte Mirko Wenig)

Donnerstag, 3. Juli 2014

BVK fordert Haftungsregeln für Stiftung Warentest

BVK fordert Haftungsregeln für Stiftung Warentest

28.02.2014 – bvk_logoViele schätzen den Rat der Stiftung Warentest und der Zeitschrift Finanztest. Letztere wird mit einer Auflage von über einer Viertelmillion Exemplaren gedruckt und schätzungsweise von über 1,3 Millionen Lesern monatlich gelesen. Ihre Ratschläge und Ratings nehmen viele für bare Münze. Doch in letzter Zeit häuft sich die Kritik an dieser Institution, moniert der BVK in einer Stellungnahme.
So empfiehlt Stiftung Warentest in ihrem Online-Versicherungscheck Selbstständigen Riesterverträge, obwohl diese Berufsgruppe i.d.R. überhaupt nicht in den Genuss der staatlichen Zulagen kommen kann. Damit aber fällt der Renditeturbo für dieses Altersvorsorge-Produkt weg. 2002 musste gar Finanztest eine ganze Ausgabe wegen Fehlern bei der Bewertung von Riester-Rentenversicherungen zurückziehen.
Lebensversicherungen werden in Bausch und Bogen als ein „sehr teures Produkt“ verteufelt, die „weder als Sparanlage noch als Todesfallschutz brauchbar“ seien. Dabei bietet dieses Altersvorsorgeprodukt zurzeit immer noch eine Verzinsung von durchschnittlich über 3,6 Prozent mit einem eingebauten Todesfallschutz für die Familie.
Umgekehrt erhielten im Jahr 2013 58 von 75 getesteten Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) die Note „sehr gut“. Versicherungsvermittler kritisierten das BU-Rating, weil zu wenige Kriterien in die Tests einbezogen worden sind.
Kurz vorher verteuerte die Zeitschrift ihr Logo‑Lizenzsystem, mit dem Anbieter für ihre Produkte mit Finanztest-Urteilen werben können, von einigen hundert auf 7.000-15.000 Euro. Daher hat der BU-Test mit dreiviertel mit „sehr gut“ bewerteten Produkten ein Geschmäckle.
„Diese Liste ließe sich noch verlängern“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Allein an diesen aktuellen Beispielen sieht man, dass sich die Stiftung Warentest öfter irrt und eine unzureichende Gewichtung der Kriterien erstellt. Das ist für uns Versicherungskaufleute umso unverständlicher, weil wir im Gegensatz dazu für eine Falschberatung der Kunden belangt werden können. Doch die mit Steuergeldern finanzierte Stiftung Warentest braucht kaum Konsequenzen aus Fehlurteilen zu tragen.“
Der BVK ist deshalb der Auffassung, dass eine so populäre Bewertungsinstitution wie die Stiftung Warentest auf die gleichen fachlichen Voraussetzungen und Haftungsregeln verpflichtet werden sollte, wie sie für Versicherungsvermittler bereits seit Jahren gelten. Schließlich hat dieser Berufsstand Beschwerdequoten im kaum noch zu bezifferbaren Promillebereich, wie der Ombudsmann für Versicherungen attestiert – und das bei millionenfach vermittelten Versicherungsverträgen jedes Jahr.
Daraus zieht der BVK-Präsident auch den Schluss, dass Kunden „eine Entscheidung für oder gegen eine Versicherung immer aufgrund einer persönlichen Beratung durch ihren qualifizierten Versicherungsvermittler fällen sollten.“