Mittwoch, 29. Oktober 2014

Eltern haften nicht immer für Ihre Kinder

http://mobil.berliner-zeitung.de/wirtschaft/-aufsichtspflicht-regeln-verletzt-urteile-kinder-eltern-haften,23785236,22875784.html

Sonntag, 19. Oktober 2014

Versicherungen für junge Familien

Versicherungen für junge Familien.

Welche Absicherung brauchen junge Familien?
Versicherung: Eine Familie zu gründen bedeutet Verantwortung zu übernehmen. Neben dem familiären Rückhalt gehört hierzu auch die richtige Absicherung. Wir geben Tipps für junge Familien, welche Art von Versicherung sie mindestens besitzen sollten.

Mit der Geburt eines Kindes steigt die Verantwortung und der Versicherungsschutz sollte entsprechend überprüft und gegebenenfalls auf die neuen Bedürfnisse angepasst werden. Für das „Sorglos-Paket“ werden für junge Familien empfohlen:

Berufsunfähigkeitsversicherung
Risikolebensversicherung
Privat-Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsrente gleicht Einkommensverlust aus

Kann ein Elternteil aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung seinen Beruf nicht mehr ausüben, so erhält er von der Deutschen Rentenversicherung eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente. Diese deckt jedoch in der Regel lediglich einen Bruchteil des ursprünglichen Einkommens ab und kann unter Umständen verweigert werden, wenn man beispielsweise täglich noch einige Stunden arbeiten kann oder theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben könnte. Selbstständige erhalten generell keine staatliche Absicherung, wenn sie berufsunfähig werden. Familien sichern sich optimal ab, wenn beide Elternteile eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die mindestens 75 Prozent des letzten Nettoeinkommens abdeckt.

Risikolebensversicherung zur finanziellen Zukunftssicherung

Stirbt ein Elternteil sind meist neben dem persönlichen Schmerz die daraus resultierenden finanziellen Schwierigkeiten hoch. Lediglich einen kleinen Teil des Lebensunterhaltes deckt dann die Waisenrente ab. Mit einer Risikolebensversicherung sind Familien hingegen im Ernstfall abgesichert. Empfehlenswert ist bei der Versicherungssumme das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens. Darüber hinaus sollten beispielsweise Hauskredite oder andere Verbindlichkeiten zur Versicherungssumme addiert werden.

Privat-Haftpflichtversicherung springt bei Missgeschicken ein

Die Privat-Haftpflichtversicherung springt ein, wenn beispielsweise der Sohn beim Fahrradfahren einen Kratzer an einem Auto verursacht oder die Tochter bei ihrer Freundin den teuren Teppich ruiniert, weil sie ihren Saft verschüttet hat. Sind die Kinder unter sieben Jahren, müssen die Eltern allerdings nicht für die Missgeschicke aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen. Jedoch stellt sich in solchen Fällen meist die moralische Frage und die Eltern fühlen sich dennoch dazu verpflichtet. Kleinere Schäden von Kindern unter sieben Jahren werden daher von leistungsstarken Anbietern meist ohne Prüfung der Aufsichtspflicht übernommen. Familien-Tarife eignen sich am besten für Versicherte mit Kindern, da diese den Partner und die Kinder mitversichern. Die Tarife eignen sich auch für Patchwork-Familien, bei denen die Kinder nur zeitweise im Haus wohnen.

Unfallversicherung für Schulweg und Freizeit

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Kinder auf dem Weg in den Kindergarten erst ab drei Jahren ab. Für die Freizeit bedarf es eines ergänzenden privaten Schutzes. Bei bestehenden Versicherungspolicen der Eltern können die Kleinen meist in den Vertrag inkludiert werden. Das Risiko einer schweren Erkrankung sichern darüber hinaus Kinderinvaliditätsversicherungen ab. Diese springen finanziell ein, wenn ein Kind dauerhaft erkrankt.

Freitag, 19. September 2014

Mittwoch, 3. September 2014

Riester-Verträge doch pfändbar

Riester-Verträge sind in der Regel doch pfändbar

©: dreamstime.com

Dr. Johannes Fiala und Peter A. Schramm führen in einem Gastbeitrag aus, warum Riester-Verträge in der Regel – und gegen die allgemeine Annahme der Öffentlichkeit – doch pfändbar sind.

Riesterverträge gelten gemeinhin als pfändungssicher. Es gibt aber auch Gerichtsurteile, die dies anders sehen. Ein solches Urteil des Amtsgerichtes (AG) München vom 12. Dezember 2011 (Az. 273 C 8790/11) erläutern Dr. Johannes Fiala und Peter A. Schramm von der Münchener Anwaltskanzlei Fiala im folgenden Originalbeitrag:
"Sämtliches Vermögen in Riester-Verträgen, soweit es auf Beiträgen beruht, welche (noch) nicht gefördert wurden, kann ein Gläubiger bzw. Insolvenzverwalter jederzeit pfänden und an sich ausbezahlen lassen. Das AG München schließt dies aus dem klaren Wortlaut des Paragraph 97 Einkommenssteuergesetz (EStG), wo eindeutig nicht von förderfähigen, sondern nur von geförderten Beiträgen gesprochen wird.  Bei den nicht geförderten Beiträgen handelt es sich – wie das AG München hervorhebt - nicht nur um solche Beiträge, die von Anfang als nicht förderfähige Überzahlungen vertraglich vereinbart wurden, sondern auch um sämtliche Beiträge, für die eine Förderung zum Pfändungszeitpunkt tatsächlich noch nicht erfolgt ist. Betroffen sind nicht nur die häufigen Fälle des Einkommensrückgangs, bei dem eine Verminderung des Riester-Vertrags unterblieb und somit ein Teil der Beiträge nicht mehr gefördert werden kann.
Jeder Riester-Interessent kann sich die verschiedenen Online-Rechner der Anbieter im Internet ansehen und wird feststellen dass so gut wie kein Riester-Rechner identische Ergebnisse liefern dürfte – damit stellt sich jeder Kunde die Frage, welches Finanzhaus denn nun richtig rechnen kann, und damit auch richtig über die Zulagen informieren und beraten.
Förderfähigkeit von Beiträgen steht Pfändbarkeit bei Riester nicht entgegen
Weil wegen der Pfändbarkeit im Wortlaut der gesetzlichen Vorschriften nur auf die tatsächlich geförderten, aber nicht die prinzipiell 'förderfähigen' Beiträge und das daraus aufgebaute Vermögen abgestellt wird – ist das gesamte angesparte Riesterkapital aus Beiträgen, für die noch keine Förderung geleistet wurde, pfändbar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Förderung endgültig nicht mehr möglich ist, weil beispielsweise Antragsfristen versäumt wurden. Vielmehr erfolgt die Pfändung auch insoweit, als Antragsfristen noch nicht abgelaufen sind und die Förderung daher grundsätzlich noch möglich wäre.
Dies gilt beispielsweise auch, wenn im Jahr Beiträge eingezahlt wurden, aber die Förderung noch nicht, sondern erst nach Ablauf des Jahresendes beantragt werden kann. Und auch, wenn die Förderung schon beantragt wurde, aber über den Förderantrag noch nicht entschieden wurde oder die Förderung noch nicht ausgezahlt wurde, ist eine Pfändung möglich. Daher ist es nahezu sicher, dass bei jedem Riester-Vertrag etwas durch Gläubiger und Insolvenzverwalter zu pfänden ist.
Kein Pfändungsschutz durch Verteilung auf mehrere Verträge
Kein Riester-Sparer kann sein Vermögen in unbegrenzter Höhe auf beliebig viele Riester-Verträge verteilen, und bei jedem einzelnen Vertrag, wenn er entdeckt wird, jeweils noch eine Pfändung verhindern, indem er auf die gesetzliche Fördermöglichkeit verweist. Der Gesetzgeber hat solchen Missbrauch verhindert, indem er nur die tatsächlich geförderten Beiträge und das daraus angesparte Riester-Kapital schützt.
Wenn der Insolvenzverwalter schnell genug arbeitet, erhält er oft das gesamte Riestervermögen aus überzahlten Beiträgen selbst für Jahre der Förderung zurück, dazu die Beiträge der Jahre, für die eine Förderung noch nicht beantragt bzw. ausgezahlt wurde, und die Beiträge des laufenden Jahres, für die noch gar kein Förderantrag gestellt werden konnte.
Der Riester-Sparer kann jedoch rechtzeitig den Riester-Vertrag ganz oder teilweise kündigen – soweit er für ihn keine Förderung erhalten hat, muss er dann eine solche natürlich auch nicht zurückzahlen.
Hinsichtlich des Restes muss der Gläubiger abwarten, ob der Versicherungsnehmer den Vertrag vielleicht irgendwann kündigt, oder sich das übliche 1/3 Teilkapital bei Rentenbeginn auszahlen lässt. Er kann aber spätestens die Riester-Rente pfänden, gegebenenfalls (wenn das Gesamteinkommen hoch genug ist) auch komplett. Denn was vorher der Pfändung entgangen ist, kann als Rente gepfändet werden, soweit mit allem anderen Einkommen zusammen die unpfändbaren Beträge – auf Sozialhilfeniveau - überschritten werden.
Riesterverträge sind in der Praxis grundsätzlich pfändbar
Von zentraler politischer Bedeutung ist, dass das Versorgungsniveau der gesetzlichen Altersrente von 54 Prozent auf rund 43 Prozent des letzten Nettoeinkommens gesenkt wird. Soweit aber Riestervermögen pfändbar ist, kann nicht mal ein insoweit teilweiser Ausgleich der Rentenlücke gelingen. Dies liegt einerseits an der gesetzlichen Regelung und andererseits daran, dass solche Verträge Jahr für Jahr 'gepflegt und nachjustiert' werden müssten, um ungeförderte Beträge auf ein unvermeidliches Minimum zu beschränken  – nur dafür wird kein Vermittler oder Berater sich die Zeit nehmen wollen. Auch ist fraglich, ob die Mehrheit der Berater und Vermittler dafür überhaupt korrekt rechnende Software zur Verfügung haben.
Ausweg: Freiwillige Zahlungen in das System des Umlageverfahrens
Wer 100 Prozent sicher gehen möchte, dass in der Einzahlungsphase ein Pfändungsschutz in vollem Umfang gegeben ist, informiert sich am besten über die Möglichkeiten, freiwillig an die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) Beiträge zu entrichten. Weiterhin besteht die Option, im Ausland weitergehende Möglichkeiten zu finden, einen Insolvenzschutz zu erhalten. Beide Lösungsansätze versprechen mindestens eine höhere Sicherheit und womöglich sogar bessere Rentabilität als in einem Altersvorsorge-Vertrag.
Es wäre ein Irrtum zu glauben, dass kapitalgedeckte Altersversorgung sicherer und rentabler sei als eine solche nach dem Umlageverfahren. Denn das Problem ist hierbei nicht der angebliche demographische Wandel, sondern schlicht, dass Rentner und Arbeitnehmer seit etwa dem Jahre 2000 nicht mehr am Aufschwung bzw. den Produktivitätssteigerungen angemessen beteiligt wurden. Rund ein Viertel der Arbeitnehmer ist im Niedriglohnsektor beschäftigt, was ebenfalls zu gesunkenen Beitragseinnahmen führte. Das Abkoppeln von Arbeitnehmern und Rentnern vom Produktivitätszuwachs betrifft schlicht die Frage nach der zunehmend ungleichen Verteilung, wie jedes Jahr der sogenannte Armutsbericht als Entwicklung offenbart. Hier war Riester ein Mittel, damit der Umbau der Sozialsysteme politisch ungestört erfolgen kann, indem den Betroffenen ein Licht am Ende des Tunnels vorgegaukelt wird." (jb)

Sonntag, 17. August 2014

Lebenslange monatliche Rente Wer hilft, haftet auch

Lebenslange monatliche Rente Wer hilft, haftet auch

Wer Nachbarn bei gefahrenträchtigen Arbeiten hilft, kann nicht ohne Weiteres davon ausgehen, von der Haftung befreit zu sein.
Das gilt auch, wenn er dafür kein Geld bekommen hat, so ein Gerichtsurteil. Wer Nachbarn bei gefahrenträchtigen Arbeiten hilft, muss haften, wenn es wegen Fehlern zu Schäden kommt. (Foto: dpa) Auch im Falle der unentgeltlichen Hilfe unter Nachbarn haftet der Helfer, sollte es wegen fehlerhafter Arbeiten zu einem Schaden kommen. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert diesbezüglich über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz (Az.: 5 U 311/12).
Der Fall: Der Mitarbeiter einer Firma für Fassadenarbeiten stieß gegen eine Außenlampe, die im Eingangsbereich eines eingerüsteten Anwesens angebracht war. Weil das Gehäuse der Lampe stromführend war, erlitt er einen schweren Stromschlag. Die Lampe hatte ein Nachbar unentgeltlich auf Bitte der im Haus wohnenden Vermieterin installiert. Infolge des Stromschlags erlitt der Mitarbeiter einen Hirnschaden. Er ist zu 100 Prozent behindert und umfassend pflegebedürftig. Mit seiner Klage forderte er von der Auftraggeberin der Fassadenarbeiten und dem Nachbarschaftshelfer Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 600.000 Euro und eine lebenslange monatliche Schmerzensgeldrente sowie Schadensersatz.

Das Urteil: Das Oberlandesgericht Koblenz stellte fest, dass der Nachbarschaftshelfer grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist. Er habe bei seinen Messungen nach der Montage der Lampe übersehen, dass die installierte Außenleuchte Strom führe. Das sei fahrlässig gewesen. Ein im Hausinneren eingeschlagener Nagel habe den Schutzleiter des Lampenkabels durchtrennt und eine stromführende Verbindung zum Lampengehäuse hergestellt. Die Behauptung des Helfers, dass der Nagel nach Montage der neuen Außenlampe in die Wand geschlagen wurde, ist laut Gericht nicht zutreffend. Der Nachbar hafte, obwohl er um Hilfe gebeten worden sei und sich unentgeltlich zur Verfügung gestellt habe. Da er Elektroinstallateur sei, habe die Nachbarin auf seine Zuverlässigkeit vertrauen dürfen, befand das Oberlandesgericht.

Quelle: n-tv.de , awi/dpa

Was tun gegen die Angst vor hohen Zinsen?

Was tun gegen die Angst vor hohen Zinsen?

Wer jetzt ein Haus kauft, sorgt sich um steigende Zinsen. Doch es gibt Abhilfe. Man kann die Tilgung erhöhen - und noch manch anderes tun.

16.08.2014, von VOLKER LOOMAN, BREMEN

© OBSOhne finanzielle Sorgen: Das Eigenheim und der eigene Garten

Das Zinsänderungsrisiko ist in doppelter Hinsicht ein Ungetüm. Zuerst drei Substantive auf einen Schlag und dann auch noch Gefahr beim Umgang mit Geld! Das ist für die meisten Menschen, die eigentlich „nur“ Ruhe haben wollen, ein bisschen viel auf einmal. Trotzdem müssen sie – egal ob Anleger oder Schuldner – mit der Erscheinung leben, dass sich Zinsen ändern. Genauso müssen sie das ständige Auf und Ab ertragen. Falls bei Geldanlagen der Zins sinkt, fehlt Geld im Beutel, und wenn bei Krediten der Zins steigt, fehlt ebenfalls Geld in der Kasse. Die beiden Schwankungen sind alte Kamellen. Neu ist freilich, dass die Zinsen seit Jahren im Keller sind, und ungewohnt ist für viele Privatleute die Frage, wie sie mit diesem Phänomen umgehen. Wie geht zum Beispiel eine junge Familie mit der „Verlockung“ um, dass die Kredite für Eigenheime lediglich 2 bis 3 Prozent kosten, und was macht ein Pensionär, der für seine Anleihen nur noch Zinsen um den Nullpunkt herum bekommt? Die beiden Probleme stehen im Mittelpunkt dieser und der nächsten Vermögensfrage.

Die Zinsen für Kredite scheinen im Augenblick besonders günstig zu sein. Darlehen mit einer Zinsbindung von fünf Jahren kosten 1,5 Prozent pro Jahr, und Hypotheken mit einer Zinsbindung von 20 Jahren sind für 3 Prozent pro Jahr zu haben. Vor fünf Jahren sahen die Konditionen ganz anders aus. Damals schlugen die „kurzen“ Kredite mit 4 Prozent zu Buche, und für die „langen“ Kredite mussten die Leute jährlich 5,5 Prozent auf den Tisch legen. Die Preisrückgänge um 63 beziehungsweise 45 Prozent mögen den Anschein erwecken, dass die Kreditzinsen ihre Gefährlichkeit verloren haben, doch das ist ein Trugschluss. Erstens sind die Vorteile durch höhere Immobilienpreise geschmälert worden, zweitens können die aktuellen Sätze wieder steigen, und drittens bergen die niedrigen Zinsen die Gefahr in sich, dass sich junge Leute über beide Ohren hinaus verschulden.

Der dritte Punkt ist die mit Abstand größte Gefahr, und das Problem wird in wenigen Zahlen deutlich. Wer heute 100.000 Euro aufnimmt und den Sollzins zehn Jahre festschreibt, muss jährlich 2 Prozent bezahlen. Zuzüglich der üblichen Tilgung von 1 Prozent kommen unter dem Strich jährlich 3 Prozent zusammen. Das sind 250 Euro pro Monat. Werden also 300.000 Euro benötigt, liegt die monatliche Rate für Zins und Tilgung bei 750 Euro, und das weckt in vielen Haushalten, vor allem in Schwellenhaushalten, die große Hoffnung, der Traum vom Eigenheim sei keine Schnapsidee, sondern könne in Kürze doch Wirklichkeit werden. Die kleine Rechnung ist zwar richtig, doch sie hat einen großen Haken. Der Kredit läuft 55 Jahre, so dass junge Leute, die 30 Jahre alt sind, ihren Arzt oder Apotheker fragen sollten, wie es um ihre Lebenserwartung bestellt ist. Ergänzend sollten sie sich mit der Frage beschäftigen, wie sie mit der Gefahr umgehen, bis zum Lebensende viermal vor dem Risiko zu stehen, dass die Kreditzinsen steigen.

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 F.A.Z.-Hypotheken-Vergleich 

In zehn Jahren wird die Restschuld noch 89.000 Euro betragen. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Anschlusszins auf 3 Prozent geklettert sein, werden die Folgeraten auf 306 Euro steigen, und bei einem Prolongationszins von 4 Prozent werden 380 Euro zusammenkommen. Die neuen Raten werden Leute, die keine Reserven haben, mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Verkauf des Hauses zwingen, und selbst Menschen, welche die finanziellen Mittel haben, werden zu einem späteren Zeitpunkt vor demselben Problem stehen, wenn das Eigenheim der einzige Vermögenswert bleiben wird, der im Alter versilbert werden kann, um die gesetzliche Rente aufzubessern.

Die Gefahr der Überschuldung und das Risiko der Zinsänderung lassen sich mit zwei Handgriffen beseitigen. Das ist auf der einen Seite die Begrenzung der Tilgungsdauer auf beispielsweise 40 Jahre, und das ist auf der anderen Seite die Entscheidung, ob in dieser Zeit die Tilgung der Schulden und der Aufbau von Zusatzvermögen parallel verlaufen oder hintereinandergeschaltet werden. In der Schweiz zum Beispiel ist es seit Jahrzehnten guter Brauch, die Darlehen fürs Eigenheim nur mäßig zu tilgen. Folglich sind Laufzeiten von 30 oder 40 Jahren in der Schweiz keine Seltenheit. Den Eidgenossen ist es – salopp formuliert – ziemlich egal, nur schleppend Eigentümer ihrer Liegenschaften zu werden. Sie begnügen sich mit dem Gefühl, in einem Haus ihrer Wahl zu leben, und sie leben bestens damit, den „Preis“ für diesen Komfort in Form von Bankzinsen zu bezahlen. Viel wichtiger ist ihnen der Aufbau freier Vermögen in Form von Aktien und Obligationen. Dafür geben sie viel Geld aus, und der Erfolg im Ruhestand zeigt, dass diese Strategie nicht die schlechteste Lösung ist.

Lieber schnell zurückzahlen

Hierzulande ticken die Uhren anders. Der Deutsche liebt weder Vermieter noch Banker. Genauso sind ihm Zinsänderungen und Kursschwankungen ein Dorn im Auge. Er will Berechenbarkeit und Sicherheit zugleich. Das sollte zur Folge haben, zuerst alle Darlehen zu tilgen und danach das Zusatzvermögen aufzubauen. Konkret heißt das, die Laufzeit des Kredites auf 15 bis 20 Jahre zu begrenzen und die Kreditraten anschließend für weitere 15 bis 20 Jahre in Anleihen und Aktien zu stecken.

Die Konzentration auf die „schnelle“ Entschuldung des Eigenheims hat den Vorteil, dass in der Kreditphase jede Zinsänderung eliminiert werden kann. Hypotheken mit einer Laufzeit und Zinsbindung von 20 Jahren kosten zurzeit etwa 3 Prozent pro Jahr. Das bedeutet für jeden Eigenheimer, insgesamt 240 Raten à 555 Euro auf den Tisch zu blättern. Dafür gibt es erstens 100.000 Euro, zweitens die Garantie, dass der Zins fest ist, und drittens die Zusage, nach 20 Jahren schuldenfrei zu sein.

Der Vorschlag ist so einfach, so praktisch und so gut, dass er von Banken und Privatleuten kaum angenommen wird. Das hat mehrere Gründe. Raiffeisenbanken, Sparkassen und Volksbanken haben große Probleme mit der Refinanzierung „langer“ Hypotheken, und zahlreiche Privatleute neigen, wenn es um Geld unter besonderer Berücksichtigung von Sollzinsen geht, zu verstecktem Geiz. In der Hoffnung, mit zwei Darlehen, deren Zins jeweils zehn Jahre gilt, hoffen sie, die Kosten der Finanzierung zu senken, und das führt, obwohl es abgelehnt wird, zu Zinsänderungsrisiken durch die Hintertür. Das wird mit Hilfe der Zinswaage deutlich.

Das Modell mit zwei Darlehen ist riskant

Benötigt werden 100.000 Euro, die im Laufe von 20 Jahren in voller Höhe getilgt werden. Darlehen mit einer Zinsbindung von 20 Jahren kosten 3 Prozent pro Jahr, und Kredite mit einer Zinsbindung von 10 Jahren sind für 2 Prozent pro Jahr zu haben. Welche Lösung ist besser, kurz oder lang, welche Variante ist preiswerter? Die Frage lässt sich zwar nicht beantworten, doch die Antwort lässt sich zum Zwecke der Spekulation berechnen.

Maßgebend für den Vergleich sind die 555-Euro-Monatsraten der langen Zinsbindung. Sie werden einfach auf zwei kurze Varianten übertragen. Bei einem Zinssatz von 2 Prozent pro Jahr drücken 120 Monatsraten von jeweils 555 Euro die Schuld nach zehn Jahren auf 48.514 Euro. Werden auf diesen Betrag weitere 120 Raten von jeweils 555 Euro bezahlt, ist ein jährlicher Sollzins von 6,65 Prozent darstellbar, um nach insgesamt 20 Jahren ebenfalls schuldenfrei zu sein.

Das Ergebnis führt für den Schuldner, ersatzweise das Orakel von Delphi, zu der Frage, wo die Sollzinsen für zehnjährige Hypotheken in 120 Monaten stehen werden. Das weiß zwar kein Mensch, doch so wie sich einzelne Anleger „todsicher“ sind, dass der deutsche Aktienindex Dax in zehn Jahren auf 7777 Punkte gefallen sein wird, kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass es Menschen gibt, die genauso sicher wissen, dass Darlehen mit zehnjähriger Zinsbindung am 16. August 2024 nominal 4,44 Prozent kosten werden. Dann sollten diese Hellseher natürlich heute das Geld mit zehnjähriger Zinsbindung aufnehmen. Die unwissenden „Angsthasen“ dagegen, die den Hypothekenzins in zehn Jahren bei 7,77 Prozent sehen, fahren mit der zwanzigjährigen Zinsbindung besser.

Angst, Gier und Lust sind bei vielen Geldgeschäften die treibenden Kräfte. Bei der Geldaufnahme dominiert die Angst vor Zinssteigerungen. Sie ist der Grund, warum das „gefährliche“ Zinsdifferenz-Modell in Deutschland ein Mauerblümchen-Dasein fristet. Aktien auf Pump bringen die meisten Privatleute zwischen Kiel und Konstanz um den Schlaf. Umgekehrt wollen sich aber zahlreiche Schuldner nicht 20 Jahre binden, und das scheint, Zinsanstieg hin, Zinssenkung her, an der Sehnsucht nach Konsum und Lust zu liegen. Die meisten Leute wollen für 100.000 Euro keine 555 Euro pro Monat bezahlen. Das ist ihnen einfach zu viel. Sie wollen vielleicht 300 oder 350 Euro bezahlen, weil der Rest in den Konsum gesteckt wird, frei nach der Devise: Man lebt nur einmal, und dieses Leben findet heute statt.

Hohe Sondertilgungen? Das braucht viel Disziplin

Die Haltung ist verständlich, doch die Konsequenzen sind fragwürdig. Wer richtig auf den Putz hauen will, sollte auf Haus und Hypothek verzichten, und wer leben und wohnen will, sollte die Ausgaben für Eigenheim und Kredit begrenzen. Außerdem sollte er einen Bogen machen um Darlehen mit mäßiger Standardtilgung und die Hoffnung auf jährliche Sondertilgungen und um Kredite, die mit Hilfe von Bausparverträgen getilgt werden. Die beiden Lösungen sind zurzeit die Klassiker der Eigenheimfinanzierung, weil sie eine Mischung aus Flexibilität und Zinssicherheit versprechen. Das ist allen Unkenrufen zum Trotz aber nicht der Fall.

Die Entscheidung für niedrige Standardtilgung und hohe Sondertilgung setzt Disziplin voraus, welche die meisten Privatleute nicht haben. Beispiel: 100.000 Euro setzen bei einer Gesamtlaufzeit von 20 Jahren, einem Startzins von 2 Prozent und einem Anschlusszins von 3 Prozent jährliche Sondertilgungen von jeweils 2631 Euro voraus, wenn die Anfangstilgung lediglich 1,6 Prozent und die Monatsraten nur 300 Euro betragen.

Die 2631 Euro mögen harmlos aussehen, doch die entscheidende Frage lautet doch, warum der Schuldner die monatlichen 219 Euro nicht von Anfang an in den Kredit einbindet. Hat er den Betrag nicht, oder will er diese Zusatzrate anders verwenden? Im ersten Fall ist mit Sicherheit der Kredit zu hoch, und im zweiten Fall ist mit hoher Wahrscheinlichkeit das Verlangen nach Konsum zu hoch, und in beiden Fällen drohen die Schuldner auf Abwege zu geraten, wenn die Zinsen nach dem Ablauf der ersten Zinsbindung steigen. Wer nicht mehr als 300 Euro bezahlen kann, ist bei der Prolongation am Ende, und wer statt zehn Extraraten „bedauerlicherweise“ nur fünf Sonderzahlungen geleistet hat, weil die Frau neue Schuhe, der Mann neue Hemden und die Kinder neue Handys brauchten, muss eben in Kauf nehmen, die Tilgung auf „unbestimmte Dauer“ zu vertagen.

Kredite und Sparverträge verbinden? Nicht optimal

Der Kampf gegen solche „Widrigkeiten“ ist das Steckenpferd der Bausparkassen. In enger Zusammenarbeit mit Banken machen sie Privatleuten das Angebot, Kredite und Sparverträge miteinander zu verbinden. Die Vertreter der Bausparkassen verkünden mit geschwellter Brust, ihre Kombinationen seien die beste Vorsorge gegen Endloskredite und Zinsänderungsrisiken, und eher wird ein Kamel durch ein Nadelöhr gehen, bevor die Damen und Herren der Bausparzunft zugeben werden, dass ihre Lösung nicht schlecht ist, es aber Varianten gibt, die noch besser sind.

Um den „Unfug“ der Kombidarlehen zu durchschauen, muss man von Finanzmathematik nicht viel verstehen. Da genügen Grundkenntnisse der Subtraktion. Warum soll man acht oder zehn Jahre lang ein Darlehen aufnehmen, das 2 oder 2,5 Prozent pro Jahr kostet, und im selben Zeitraum einen Bausparvertrag füttern, der zwischen minus 0,1 und plus 0,4 Prozent bringt? Das kann doch nicht klappen, weil der Sparer zehn Jahre eine negative Zinsdifferenz von 200 Basispunkten vor sich herschiebt. Unsinniger ist nur noch der Versuch, einen Dispokredit, der 10 Prozent kostet, mit einem Banksparplan tilgen zu wollen, der 2 Prozent bringt. Wilhelm Busch kam vor Jahrzehnten zu dem bemerkenswerten Schluss, es sei nicht von Vorteil, zwei Lausbuben am Samstagabend in einer Wanne zu baden. In Anlehnung an die geschliffenen Worte dieses Meisters kann die Moral von der Geschichte nur lauten: Stecke niemals einen Kredit und einen Bausparvertrag in eine Büchse. Der Schuss wird nach hinten losgehen. Die Verwendung der Bausparraten zur Tilgung des Kredites ist die bessere Lösung, und wenn die Büchse richtig angelegt worden ist, kann gar kein Zinsänderungsrisiko aufkommen!

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Der Autor ist Finanzanalytiker in Bremen.

Montag, 11. August 2014

Pflegezeit - Voraussetzung, Beantragung, Versicherung

Pflegezeit - Voraussetzung, Beantragung, Versicherung

Pflegezeit - Voraussetzung, Beantragung, VersicherungWann können Angehörige Pflegezeit beantragen?
Foto: PublicDomainPictures@Pixabay.com
Pflegezeit: Für den Fall, dass bei einer nahestehenden Person Krankheit oder eine Behinderung auftritt, gibt es den sogenannten Anspruch auf Pflegezeit. Sie ermöglicht eine bezahlte Freistellung vom Arbeitsverhältnis für bis zu sechs Monate. Alles was Sie zur Pflegezeit wissen müssen, hat Versicherungsbote noch einmal zusammengefasst.

Voraussetzungen für Pflegezeit

Um die Pflegezeit in Anspruch nehmen zu können, muss ein naher Angehöriger von der Pflegebedürftigkeit betroffen sein. Darunter zählen:
  • Ehegatten, Lebenspartner bzw. Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft
  • Großeltern, Eltern, Geschwister
  • Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder und Enkelkinder
  • Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Schwiegereltern und Schwiegerkinder
Dabei muss beim Angehörigen mindestens die Pflegestufe 1, also eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegen. Das heißt, es existiert ein täglicher Hilfebedarf bei gewöhnlichen und wiederkehrenden Tätigkeiten. Der Zeitaufwand beträgt mindestens 90 Minuten, davon werden mehr als 45 Minuten für die Grundpflege genutzt. Die Ausführungen der Pflegebedürftigkeit richten sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Der oder die Verwandte muss außerdem in häuslicher Umgebung unterstützt werden. Dies betrifft neben der Wohnung des Bedürftigen beispielsweise auch die Aufnahme in den eigenen Haushalt oder ein Seniorenheim. Des Weiteren richtet sich die Pflegezeit nur an Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten angestellt sind.

Beantragung der Pflegezeit

Der Arbeitgeber muss spätestens zehn Tage vor Antritt der Pflegezeit informiert werden. Dazu gehört gleichzeitig die Information über Dauer und Umfang der Freistellung. Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen muss durch die Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vom Arbeitnehmer nachgewiesen werden.
Bei einer teilweisen Freistellung bedarf es einer genauen Absprache und Aufteilung der Arbeitszeiten. Stehen dem Arbeitgeber keine betrieblichen Gründe entgegen, hat er den Wünschen des Beschäftigten zu entsprechen.
Die Pflegezeit kann in der Regel mit Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden. Endet sie vor Ablauf des angegebenen Zeitraums, wird eine Übergangsfrist von vier Wochen fällig.
Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses bei Vertretungen ist im § 14 Absatz 1 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) geregelt. Die Bestimmung der Pflegezeit als Sachgrund der Befristung ist im § 6 des Gesetzes über die Pflegezeit (PflegeZG) verankert.

Versicherung der Pflegezeit

Ist der Pflegende familienversichert, bleibt der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz für gewöhnlich erhalten. Ist dies nicht der Fall, gibt es die Möglichkeit sich freiwillig selbst weiter zu versichern (meist wird dabei der Mindestbetrag gezahlt). Ansonsten tritt die Versicherungspflicht als "Person ohne anderweitigen Versicherungsschutz" ein. Der Pflegende kann dann auf Antrag einen Beitragszuschuss von der Krankenkasse des Pflegebedürftigen erhalten (Pflegekasse), der maximal bis zur Höhe des Mindestbeitrags reicht.
Die Pflegekasse kümmert sich außerdem fortwährend um die Arbeitslosenversicherung. Dies gilt außerdem für die Rentenversicherung, sofern der Angehörige mindestens 14 Stunden wöchentlich auf die Pflegehilfe angewiesen ist. Somit können Pflegende während der Freistellung versichert bleiben.
Zusätzlich besteht seit Januar 2012 die Möglichkeit einer Reduzierung der Arbeitszeit für bis zu 24 Monate – die sogenannte Familienpflegezeit. Dabei kann die Arbeitszeit jedoch nicht auf weniger als 15 Stunden reduziert werden. Der Arbeitnehmer hat außerdem keinen gesetzlich geregelten Anspruch, wie es bei der Pflegezeit der Fall ist.

Aktuell setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion stark für eine Ausweitung der Pflegezeit ein. Diskutiert wird unter anderem, ob Pflegezeit auch bei entfernten Verwandten oder Freunden gelten soll, nicht zuletzt weil es immer mehr Pflegebedürftige ohne Kinder gibt.

Montag, 4. August 2014

Hausratversicherung - Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

Hausratversicherung - Wie vermeide ich eine Unterversicherung?

Hausratversicherung - Wie vermeide ich eine Unterversicherung?Bei der Hausratversicherung sollte eine Unterversicherung vermieden werden.
Foto: AlexanderStein/Pixabay
Eine Hausratversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen. Etwa 75 Prozent der Haushalte verfügen über solch eine Police - damit zählt sie zu dem häufigsten Versicherungen in Deutschland. Um im Schadensfall Leistungskürzungen zu verhindern, sollte eine Unterversicherung vermieden werden.

Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch Feuer am Hausrat entstehen. In einem solchen Fall kann der Schaden schnell mehrere zehntausend Euro betragen.

Unterversicherung vermeiden

Eine fest vereinbarte Versicherungssumme ist beim Abschluss einer solchen Police üblich. Wird diese zu niedrig gewählt, um Beiträge zu sparen, ist der Kunde unterversichert. Im Schadensfall kann sich das verheerend auswirken.
Der Wert eines Hausrats beträgt beispielsweise 100.000 Euro. Der Kunde hat aber nur eine Versicherungssumme über 50.000 Euro vereinbart. Bei einem Schaden mit einer Höhe von 25.000 Euro zahlt die Versicherung nur die Hälfte; also 12.500 Euro, weil der Kunde deutlich unterversichert war.

Hausratversicherung: Wie läßt sich der Wert des Hausrats richtig bestimmen?

Die Versicherungsunternehmen rechnen mit Pauschalen in Höhe von 650 Euro pro Quadratmeter. Damit ist man in den meisten Fällen vor Unterversicherung geschützt. Besitzt der Versicherungsnehmer noch Gemälde oder besonders wertvolle Möbelstücke, sollten diese zusätzlich abgesichert werden.

Der Kunde sollte bei Abschluss der Police darauf achten, dass auch Überspannungsschäden mitversichert sind. Die Ersatzleistung sollte sich dabei am Neuwert der am Stromnetz angeschlossenen Geräte orientieren.

Donnerstag, 31. Juli 2014

Kleine Kinder - Große Kinder; Kinder in der Haftpflichtversicherung


Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht abschätzen wie Erwachsene und verursachen daher häufig einmal einen Schaden.

Kinder verursachen häufig Schäden

Beim Fußball spielen auf der Straße findet der Ball nicht immer den richtigen Weg. Wenn beim Nachbar die Blumen dran glauben müssen, wird dieser nicht gerade erfreut sein aber in der Regel nicht direkt Schadensersatz fordern. Sollte die Fensterscheibe es aber nicht verkraften wenn der Ball dagegen geschossen wird, sieht die Sache schon anders aus. Richtig teuer könnte es werden wenn der Ball auf die Straße rollt, der heranfahrende Autofahrer legt eine Vollbremsung hin und der nächste Autofahrer fährt auf.

Deliktsunfähig: Kinder unter 7 Jahren

Kinder unter 7 Jahren sind nicht deliktsfähig, haften also nicht für Schäden die sie verursachen. Im Straßenverkehr liegt die Grenze sogar bei 10 Jahren. Wenn im Schadensfall keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, wird der Schaden nicht von der Privathaftpflicht übernommen. Genau genommen muss in so einem Fall auch rechtlich der Schaden nicht ersetzt werden - viele Eltern tun es aber dennoch weil sie sich dazu verpflichtet fühlen, was ja unter moralischen Gesichtspunkten nicht ganz von der Hand zu weisen ist.
Einige Versicherungen beinhalten exakt diesen Schutz: Schäden durch deliktsunfähige Kinder. Die Schadenshöhe ist häufig begrenzt, üblich sind 10.000 Euro, zum Teil werden aber auch Schäden darüber hinaus mitversichert. Eventuell muss für diese zusätzliche Leistung ein erhöhter Beitrag gezahlt werden.

Erwachsene Kinder

Unabhängig vom Wohnort sind ledige Kinder normalerweise bis zum Ende der Ausbildung über die Privathaftpflicht der Eltern mitversichert. Dies gilt auch wenn sie volljährig sind.

Fremde Kinder

Auf dem Kindergeburtstag des eigenen Kindes werden die kleineren Gäste von den Eltern incl. der Aufsichtspflicht an Sie übergeben. Sollten Sie die Aufsichtspflicht verletzen, dann kommt Ihre Privathaftpflicht für Schäden auf wenn eines der Kinder einen Schaden verursacht.
Anders ist es wenn die Beaufsichtigung von Kindern mit einer beruflichen Tätigkeit zu tun hat. Dies ist beispielsweise regelmäßig bei einer Tagesmutter der Fall. Tagesmütter sollten für die Tätigkeit als gewerbliche Tagesmutter dies zusätzlich festlegen.

Dienstag, 29. Juli 2014

Welche Versicherungen Pflicht sind

Welche Versicherungen Pflicht sind

Unfälle oder Krankheiten können einen jederzeit treffen. Deshalb ist ein Mindestmaß an Schutz unabdingbar. Welche Policen für jeden ein Muss sind.


Eigene Unachtsamkeiten können zu Millionenschäden führen. Und wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen – mit seinem gesamten Vermögen und Einkommen. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher ein Muss. Sie deckt Schäden, die durch Missgeschicke und Pannen entstehen. Kinder sind bis zum Ende der Ausbildung bei den Eltern mitversichert.
Die Kranken- und Pflegeversicherung
Mit Einführung des Gesundheitsfonds gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein einheitlicher Beitragssatz für alle Kassen. Seit 1. Juli 2009 liegt der Satz bei 14,9 Prozent vom Bruttoeinkommen. Zusätzlich zahlen Kinderlose 2,2 Prozent für die Pflegeversicherung, Mütter und Väter zahlen 1,95 Prozent. Wenn ab Januar 2011 die schwarz-gelbe Gesundheitsreform in Kraft tritt, steigt der Krankenkassenbeitrag auf 15,5 Prozent. 7,3 Prozentpunkte davon tragen die Arbeitgeber, 8,2 Prozentpunkte die Arbeitnehmer. Der Arbeitgeberanteil wird festgeschrieben. Künftige Kostensteigerungen sollen alleine von den Kassenmitgliedern und den Steuerzahlern beglichen werden. Eingeführt wurden hierfür nach oben offene, vom Einkommen unabhängige Zusatzbeiträge und ein Sozialausgleich aus Steuermitteln.
Arbeitnehmer sichern sich mit einer gesetzlichen Krankenversicherung eine breite Versorgung, die viele Behandlungen abdeckt. Das Leistungsniveau bei privat Versicherten kann je nach Tarif deutlich höher sein. Dafür richtet sich die Höhe der Beiträge ausschließlich nach dem vereinbarten Tarif. Und dieser Beitrag steigt, unabhängig von der Einkommensentwicklung, mit dem Alter an.
Bis Ende 2010 gilt: Arbeitnehmer, die drei Jahre lang mehr als 49.950 Euro brutto per anno verdienen, haben das Recht, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Ab 2011 können Arbeitnehmer wechseln, die 2010 mindestens 49.900 Euro brutto verdient haben. Selbstständige haben generell ein Wahlrecht.
Bei Beamten und deren Familienangehörigen zahlt der Staat zwischen 50 und 80 Prozent der Behandlungskosten über die Beihilfe, für den Rest ist eine private Versicherung notwendig. Für sie lohnt sich eine gesetzliche Versicherung nicht.
Last but not least sollte jeder, der ins Ausland reist, einen privaten Versicherungsschutz besitzen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Statistisch gesehen wird jeder vierte Deutsche berufsunfähig. Zum gesundheitlichen Leid gesellt sich oft der soziale Abstieg. Denn die gesetzliche Absicherung ist bei allen, die nach 1961 geboren sind, minimal: Bis 2001 erhielten Arbeitnehmer, die aus Krankheitsgründen nicht länger als acht Stunden am Tag in ihrem Beruf arbeiten konnten, eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Seither müssen Arbeitnehmer, die nach Unfällen oder nach dem Ausbruch chronischer Krankheiten in ihrem gelernten Beruf nicht mehr arbeiten können, jede Stelle annehmen.
Nur wer aus gesundheitlichen Gründen nicht länger als drei Stunden arbeiten kann, erhält den vollen Satz der Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe richtet sich nach dem letzten Bruttoeinkommen. Wer zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf den halben Satz – stets vorausgesetzt der Arbeitnehmer hat zuvor mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt. Im Schnitt bezogen Männer, die voll erwerbsunfähig sind, 2008 in den alten Bundesländern monatlich 712 Euro und in den neuen Bundesländern 663 Euro.
Die wenigsten Betroffenen können damit ihren Lebensstandard aufrecht erhalten. Jeder, der hauptsächlich vom Arbeitseinkommen lebt, sollte daher zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Das gilt für Arbeitnehmer ebenso wie für Selbstständige. Die Police gehört schon für Berufseinsteiger zum Pflichtprogramm. Denn treten erste Anzeichen von chronischen Krankheiten auf, ist es oft zu spät. Es wird schwierig oder teuer, eine Versicherung zu erhalten.

Freitag, 25. Juli 2014

Warum Ihre Rente noch kleiner wird, als Sie denken

Abgaben werden fällig

Warum Ihre Rente noch kleiner wird, als Sie denken

Freitag, 25.07.2014, 06:16

Ruhestand, Rente
dpa
Um fast zehn Prozent schmälern die Sozialabgaben die Rente
Schon jetzt ist die Summe in vielen Fällen nicht üppig, die auf den Rentenbescheiden steht. Tatsächlich ist sie sogar noch kleiner. Denn auch Rentner müssen Sozialabgaben zahlen.
Von den berechneten Rentenansprüchen sollten sich Beschäftigte nicht täuschen lassen. Auf dem Konto wird im Alter nur ein Teil der Summe landen. Denn über die oft fällige Steuer hinaus müssen auch RentnerSozialabgaben zahlen. Sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung werden Beiträge fällig. Darauf weisen die Experten vonStiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „test“ hin. „Tatsächlich steht Rentnern weniger Geld zur Verfügung als sie beim ersten Blick erwarten“, heißt es in dem Artikel.
Etwa zehn Prozent gehen durch die Sozialabgeben von der gesetzlichen Rente jeden Monat verloren: 8,2 Prozent gehen an die Krankenversicherung, zwei Prozent an die Pflegeversicherung. Von einer Monatsrente in Höhe von 1400 Euro bleiben nach den Abzügen nur noch 1256,50 Euro übrig, rechnen die Experten vor.

Fast ein Fünftel fällt weg

Noch heftiger sind die Abzüge bei der Betriebsrente und anderen Versorgungsbezügen. Dann darauf wird der volle Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 15,5 Prozent fällig. Im Unterschied zur gesetzlichen Rente übernimmt hier die Rentenversicherung nicht die Hälfte der Kosten. Um insgesamt fast ein Fünftel schmälern damit Pflege- und Krankenversicherung die Betriebsrente: von 360 Euro bleiben nur noch 296,82 Euro übrig.

Pech hat, wer nicht in der gesetzlichen Krankenkasse der Rentner (KVdR) pflichtversichert ist. Dann sind die Abgaben noch höher, wie die Experten von Stfitung Warentest schreiben. Für viele dürfte die Mitgliedschaft kein Problem sein: Pflichtversichert ist, wer eine gesetzliche Rente bezieht und in der zweiten Hälfte seines Arbeitsleben zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert war.
Wer jedoch diese Bedingungen nicht erfüllt und freiwillig Mitglied ist, muss auch auf Einnahmen Krankenversicherungsbeitrage zahlen, von denen Pflichtversicherte befreit sind. Dazu gehören zum Beispiel Leistungen aus einer Rürup- oder Riesterrente oder Mieteinnahmen. 14,9 Prozent werden dann fällig.

Montag, 21. Juli 2014

Papa hat gesagt ...

Papa hat gesagt…….

Vor meinem Urlaub -Anfang Juli- sprach ich mit einem jungen Menschen über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung.
Glücklicherweise sprechen hier (ausnahmsweise) die Medien für diese Versicherungen und raten zu einem solchen Abschluß. In jungen Jahren machen sich nur sehr wenige Menschen Gedanken darum, was passiert wenn das Einkommen plötzlich nicht mehr vorhanden ist. Vielen ist zu diesem Zeitpunkt auch nicht klar das sich das Leben wandelt und die Arbeitskraft häufig nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung steht. Obwohl alles geklärt war kam es dennoch nicht zu einem Abschluß. 
Das junge Mädel hat ihrem Vater davon erzählt und dieser ist der Meinung das die Absicherung Blödsinn sei. Mich enttäuscht es wenn Eltern ihren Kindern eine solche Absicherung ausreden. Der Vater hat beruflich nichts mit Versicherungen zu tun, so das ich mich frage woher er das Verständnis nimmt?
Wenn mir mein Arzt eine Operation nahe legt um Folgeerkrankungen zu verhindern, oder im besten Falle mein Leben zu verlängern, so würde ich der Operation zustimmen oder mir zumindest eine zweite Meinung einholen. So viel Vertrauen hätte ich in meinen Arzt!
Ob der Vater seine Tochter im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell unterstützt? Sehr wahrscheinlich nicht denn bekanntlich ist am Ende des Geldes immer noch etwas Monat über…….
Liebe Eltern……..Bitte denkt mal drüber nach.
Einen herzlichen Gruß an alle Eltern dieser Welt.
Ihr / Euer Steffen Moser

Donnerstag, 17. Juli 2014

Heute egal, morgen pleite

Heute egal, morgen pleite

 

So baut man kein Vermögen auf: Vor allem Jüngere beschäftigen sich nur ungern mit Finanzen(im Bild: eine Holi-Party in München) 

(Foto:picture alliance / dpa)
Die Deutschen beschäftigen sich nur ungern mit ihrem Geld, Finanzwissen ist für viele ein Fremdwort. Das wird schon bald zu einem großen Problem für die ganze Volkswirtschaft.
Von Jan Willmroth
Der deutsche Sparer ist ein widersprüchliches Wesen. Im Vergleich zu seinen europäischen Nachbarn spart er überdurchschnittlich viel. Regelmäßig hebt er mehr als ein Zehntel seines verfügbaren Einkommens auf. In Europa haben die Bürger nur in der Schweiz, in Schweden und Luxemburg im vergangenen Jahr mehr auf die hohe Kante gelegt.
Was der Deutsche einmal auf die Seite getan hat, soll aber auf keinen Fall verschwinden. Deshalb deponiert er es am liebsten dort, wo er es sicher glaubt. Mehr als die Hälfte der Sparer steckt ihr Geld in Sparbücher, mehr als ein Drittel in Bausparverträge und in Lebensversicherungen. Oder gleich aufs Girokonto. Also dorthin, wo angesichts von Zinsen unterhalb der Inflationsrate vor allem eines sicher ist: dass hart erarbeitetes Geld mit der Zeit schwindet.
Das mag eine pauschale Beschreibung sein, basierend auf Durchschnittswerten und Beobachtungen. Doch sie verrät viel darüber, wie gering die Kultur der privaten Geldanlage in Deutschland entwickelt ist. Schlimmer noch: Sie entwickelt sich gerade in die falsche Richtung. Die Deutschen und das Sparen, das ist schon lange eine leidvolle Beziehung. Die Hyperinflation nach dem Ersten Weltkrieg besteht als kollektives Trauma fort. Die Verluste jener Zeit um die Jahrtausendwende, als der Neue Markt mit atemberaubenden Renditen lockte, Aktien sogar beim morgendlichen Brötchenkauf Thema waren und Tausende Anleger gute Teile ihres Vermögens an der Börse verzockten, sitzen immer noch tief.
Die Finanzkrise ab 2007 und die aktuelle Staatsschuldenkrise scheinen es noch verstärkt zu haben, das Gefühl: Wer Rendite sucht, ist den Finanzmärkten schutzlos ausgeliefert, den Banken, den Hedgefonds, all jenen, die in solchen Krisen die Hauptrolle spielen. Wer etwas kauft, dessen Risiken über die eines Sparkontos hinausgehen, bringt sein Geld schnell in Gefahr - diese Überzeugung hat sich ins Gedächtnis der Sparer eingebrannt. Und sie ist berechtigt, solange man zu wenig darüber weiß, was mit dem Geld passiert. Chancen erkennen, wo wirklich welche bestehen? Das ist anstrengend, es kostet Zeit, es kann überfordern.
Offenbar fehlt den meisten dazu auch die wichtigste Voraussetzung: der Wille, sich mit Finanzdingen zu beschäftigen. Die Fondsgesellschaft Union Investment veröffentlicht alle drei Monate eine Umfrage zum Anlegerverhalten in Deutschland. Nur ein Fünftel der 20- bis 59-Jährigen setzt sich gerne mit Finanzen auseinander. Das betrifft vor allem junge Menschen: 59 Prozent der Befragten zwischen 20 und 29 Jahren halten ihr Finanzwissen für unzureichend. Die Folge: Fast die Hälfte in dieser Altersgruppe legt großen Wert auf eine Empfehlung ihres Bankberaters. Warum selbst kümmern, wenn der Kollege bei der Sparkasse es übernimmt?

Gefälle zwischen Arm und Reich auch eine Frage des Wissens

Die Ergebnisse der Umfrage decken sich mit dem Stand der Forschung. In der Ökonomie ist das Finanzwissen von Privatleuten seit Jahren von immer größerem Interesse, wie die steigende Anzahl der Veröffentlichungen zeigt. Die weltweiten Finanzmärkte seien für kleine Investoren angesichts einer stark wachsenden Anzahl neuer Produkte und Dienstleistungen immer leichter erreichbar, schreiben die US-Ökonominnen Annamaria Lusardi und Olivia Mitchell in einer Metastudie über den aktuellen Stand der Forschung. Die These: Komplexere Märkte erfordern immer mehr Anlegerwissen - um Risiken einschätzen zu können und ihre Renditechancen zu erhöhen. Das klappt aber nicht.
Um das Wissen zu messen, stellen Wirtschaftsforscher rund um den Globus Privatanlegern drei simple Fragen:
Wie viel sind 100 Dollar bei einer Verzinsung von zwei Prozent pro Jahr nach fünf Jahren wert? Mehr als, weniger als, oder genau 102 Dollar? (Richtige Antwort: mehr)
Wenn die Rendite eines Sparbuchs bei einem Prozent liegt und die Inflation bei zwei Prozent, können Sie sich von dem dort hinterlegten Geld nach einem Jahr mehr, weniger, oder gleich viel kaufen? (Richtige Antwort: weniger)
Ist die folgende Aussage wahr oder falsch: Eine einzelne Aktie zu kaufen liefert in der Regel eine sicherere Rendite als ein Aktienfonds? (Falsch)

Jüngeren fehlt die Kreativität beim Sparen

Das sind einfache Zusammenhänge, für die niemand spezielles Wirtschaftswissen braucht. Doch die Ergebnisse sind in vielen Industrieländern ernüchternd. Nur etwa jeder zweite Deutsche beantwortet alle drei Fragen korrekt. 37 Prozent antworten auf mindestens eine mit: "Ich weiß nicht." Eine ziemlich große Lücke, die aus mehreren Gründen ein großes Problem ist.
Erstens ist da der soziale Aspekt: Über Finanzwissen verfügen vor allem Reiche und Menschen mit höheren Bildungsabschlüssen, sie investieren auch geschickter. Weniger gebildete und ärmere Leute begehen eher Fehler, mit denen sie Geld verlieren, haben Forscher errechnet. Das Gefälle zwischen Arm und Reich ist also auch eine Frage des Wissens. Zweitens fallen finanziell Unbedarfte leichter auf Betrüger herein oder lassen sich Zockerpapiere aufschwatzen, wie es in Bankfilialen tausendfach passiert.
Der dritte Grund ist die demografische Entwicklung. Der Ökonom Hans-Werner Sinn sieht einen Sturm auf Deutschland zukommen. "Es ist sicher, dass der deutsche Staat in etwa 15 Jahren in eine fundamentale Finanzierungskrise rutscht", sagt er. Dann nämlich wird die Generation der Babyboomer in den Ruhestand gehen, also jene Menschen, die zwischen 1955 und 1970 geboren sind. Spätestens dann schwindet die Finanzierungsgrundlage des deutschen Rentensystems. Gerade junge Menschen sollte das motivieren, sich um die eigene Vorsorge zu kümmern. Wer früher spart, sorgt besser vor. Wer mehr über Finanzen weiß, plant eher für sein Alter und hat nachher Vorteile.
Doch ausgerechnet Jüngeren fehlt außer der Lernbereitschaft auch die Kreativität beim Sparen. Die langfristige Entwicklung sei geradezu alarmierend, schreibt etwa das Deutsche Aktieninstitut. Seit dem Crash nach der Jahrtausendwende haben fast vier Millionen Menschen der Börse den Rücken gekehrt, vor allem jüngere Anleger. Ein Paradebeispiel verpasster Gelegenheit: In dieser Zeit vervierfachte sich der Dax.
Die Ignoranz der vielen gegenüber finanziellen Dingen kann sich so zu einem gesamtwirtschaftlichen Problem auswirken, wenn sich nichts ändert. Sicher, es ist mühsam, über Geld nachzudenken. Wer sich aber nicht darin versucht, sollte sich in Zukunft auch nicht über niedrige Zinsen beschweren, über Rentenkürzungen oder falsche Beratung bei Banken und Versicherungen. Vielleicht ist es an der Zeit, schon Schulkindern beizubringen, was sie über die Finanzwelt wissen sollten.
Ratgeber Altersvorsorge Sorgenfrei in Rente gehen
Altersvorsorge Rente Rentner Senioren Altersarmut

Vorwürfe gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DEBEKA-Versicherungsgruppe

Vorwürfe gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DEBEKA-Versicherungsgruppe

-2. Folgemitteilung in dem Verfahren 2050 Js 21547/14 (ehemals 2055 UJs 36395/13)

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach Auswertung der ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen Ermittlungsverfahren gegen insgesamt neun Beschäftigte der DEBEKA-Versicherungsgruppe wegen des Verdachts der Bestechung, der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen eingeleitet. Darüber hinaus wurden Ermittlungsverfahren gegen fünf Angehörige des öffentlichen Dienstes wegen des Verdachts der Bestechlichkeit, der Verletzung des Dienstgeheimnisses und des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen eingeleitet.
Es besteht der Anfangsverdacht, dass die beschuldigten Angehörigen des öffentlichen Dienstes gegen Entgelt den beschuldigten Beschäftigten der DEBEKA-Versicherungsgruppe Namen, Anschriften und weitere persönliche Daten von Personen mitgeteilt haben, deren Einstellung in den öffentlichen Dienst bevorstand oder gerade erfolgt war. Die Mitteilung dieser Daten sollte den beschuldigten Mitarbeitern der DEBEKA-Versicherungsgruppe den Abschluss von Versicherungsverträgen ermöglichen.
Zur Aufklärung des Verdachts durchsuchen derzeit 116 Einsatzkräfte der Polizei unter Leitung des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz 24 Büro- und Privatobjekte in Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Saarland. Der Sitz der DEBEKA-Versicherungsgruppe in Koblenz ist von den Durchsuchungen nicht betroffen.
Im Hinblick auf die andauernden Durchsuchungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden. Ich bitte deshalb von Nachfragen abzusehen.
Die Staatsanwaltschaft ist bei Bekanntwerden eines Anfangsverdachts zur Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Hinweise dafür vorliegen, dass eine Straftat begangen worden ist. Der Anfangsverdacht stellt damit einen eher geringen Verdachtsgrad dar und lässt keine Rückschlüsse darauf zu, dass es später tatsächlich zu einer Anklageerhebung oder einem Tatnachweis kommt.
gez. Kruse, Leitender Oberstaatsanwalt
Datum:16.07.2014
Herausgeber:Staatsanwaltschaft Koblenz

Mittwoch, 9. Juli 2014

WISO berichtet: Irreführende Renteninformation ACHTUNG an alle Arbeitnehmer

Irreführender Rentenbescheid

Bei der Renteninformation fehlen viele Abzüge

Es im Alter krachen zu lassen – wer träumt nicht davon? Saus und Braus, Champagner und Zigarre bis zum Abwinken. Doch für die meisten bleibt das ein Traum. Im Gegenteil. Für die meisten Berufstätigen gibt es einmal im Jahr Post von der gesetzlichen Rentenversicherung. Die sogenannte Renteninformation erklärt, wie hoch die Rente einmal sein wird. Doch gibt es wirklich so viel? WISO hat zwei Fälle prüfen lassen. 
Irreführender Rentenbescheid
Die sogenannte Renteninformation erklärt, wie hoch die Rente einmal sein wird. Doch gibt es wirklich so viel wie drauf steht? WISO hat zwei Fälle prüfen lassen. 
(07.07.2014)
von Kai Dietrich
Wie der 30jährige Sven T. Er gehört zu einer Generation, deren Rente eher schmal ausfallen dürfte. Bereits seit seinem 16. Lebensjahr ist er berufstätig, die längste Zeit, nämlich 37 Jahre bis zum Jahr 2051, hat er aber noch vor sich, wenn es bis dahin beim Renteneintrittsalter 67 bleibt und er gesundheitlich bis dahin durchhält. Der gelernte Klempner arbeitet 40 Stunden die Woche bei einem Nettolohn von 1800 Euro im Monat. Damit bezieht er ein Durchschnittseinkommen.
Und was wird er 2051 an Rente bekommen? „Die aktuelle Renteninformation bescheinigt mir 1430 Euro und ein paar Cents. Die Zahlen sind jetzt nicht wirklich zum hurra schreien. Sollte mehr sein. Reicht im Alter definitiv nicht, meint T. gegenüber WISO. Doch: werden es denn überhaupt 1430 Euro?
Viele Abzüge fehlen noch
Rentenexperte Stefan Albers aus Montabaur glaubt das nicht. Er weiß um die Tücken der Renteninformation und hat für WISO die Unterlagen des Klempners überprüft. Sein Befund: „Von den ausgewiesenen Bruttorenten sind natürlich noch Steuern zu entrichten. Das heißt, die Einkommenssteuer ist zu entrichten und der Solidaritätszuschlag. Außerdem möglicherweise Kirchensteuer. Dann gehen zusätzlich noch Beiträge für Krankenversicherung und Pflegeversicherung ab. Wir haben natürlich auch Rentenanpassungen, aber gleichzeitig natürlich auch mindernd die Inflation.“
„Renteninformation eher irreführend"
Der Rentenberater hat für uns in die Zukunft geschaut. Seine Annahmen: die Renten steigen nur um ein Prozent, wie im Schnitt der letzten Jahre. Die Inflation dagegen liegt bei 1,5 Prozent, ebenfalls wie zuletzt. Wie bei allen Prognosen ist ein solcher Blick in die Zukunft mit Unsicherheit behaftet, gleichwohl nicht unrealistisch. Ergebnis: die 1430 Euro Rente des Sven T. aus der Renteninformation schrumpfen inflationsbereinigt auf real noch 1200 Euro. Nach Abzug von Krankenversicherung und Steuern bleiben dann noch 980 Euro übrig - ein Minus von 450 Euro! Reaktion von T.: „Ich möchte es mal mit einer Katastrophe fast gleichsetzen. Ich denke, das ist viel zu wenig, das reicht bei weitem nicht.“
Fazit des Rentenberaters Albers zur Renteninformation: „Ich halte die Rentenauskunft nicht für ausreichend, ich halte sie eher für irreführend, weil sie den Verbrauchern suggeriert, sie hätten eine bestimmte Rente in einer bestimmten Höhe, die sie tatsächlich so nie erhalten werden. Sie gibt keine klare Auskunft in Euro und Cent, wie hoch die Auszüge sein werden. Das heißt, für Steuern, für Sozialabgaben, so dass ein falsches Bild über die tatsächliche Rentenhöhe gegeben wird.“
Rente von Lohnentwicklung abgekoppelt
Tatsache ist: die Renten steigen kaum noch. Die aktuelle Rentenerhöhung zum 1. Juli täuscht ein wenig darüber hinweg, dass 2001 der Gesetzgeber eine deutliche Abkehr 

Rentenerhöhung zum 1. Juli

West + 1,67 Prozent, macht bei 800 Euro 13,36 Euro
 Ost   + 2,53 Prozent, macht bei 800 Euro 20,24 Euro
der früheren Rentenpolitik beschlossen hatte. Bis dahin sollte die Rente den bisherigen Lebensstandard sichern. Doch das schien der damaligen Regierung zu teuer zu werden. Um die Rentenbeiträge angesichts demographischer Veränderungen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber zu stabilisieren, wurde die Rentenentwicklung von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt. Die Folge: seit 2003 ist der Rentenanstieg gestoppt, inflationsbereinigt ist seit 2004 sogar ein Rückgang zu verzeichnen. Zudem werden Renten seit 2005 immer mehr besteuert. Zunächst mussten Rentner die Hälfte ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Seitdem steigt der zu versteuernde Anteil jährlich um zwei Prozent, später um ein Prozent. Im Jahr 2040 werden 100 Prozent der Rente versteuert.
Drohende Altersarmut
Um das auszugleichen, sollen Arbeitnehmer seitdem privat vorsorgen. Instrumente wie die geförderte Riester-Rente sollen dabei helfen. Doch Prof. Stefan Sell von der Fachhochschule Koblenz zieht da ein traurige Bilanz: „Nach all den Jahren sehen wir etwas, was äußerst bedrohlich ist: nämlich dass gerade die unteren und mittleren Einkommen, die des Ausgleichs aus der Riester-Rente dringend bedürfen, weil sie eh schon sehr niedrige Renten haben, die auch noch mal gekürzt werden, dass die unterdurchschnittlich bis überhaupt nicht involviert sind in der Riester-Rente, währenddessen die höheren Einkommen stark davon profitieren.“ Die Folge laut Sell: „Die Ungleichheit zwischen armen und bessergestellten Rentnern wird sogar noch verstärkt!“
Für viele Rentner werde Altersarmut wieder ein Thema werden: „Es wird ganz viele Leute geben, die sich mühen und rackern und die trotzdem eine Rente bekommen, die unterhalb der Grundsicherung liegt und das haben viele bislang in dieser Dramatik noch nicht erkannt. Und das wird auch ein Stück weit verschleiert durch diese Renteninformation.“
Deutsche Rentenversicherung bestreitet Irreführung
Das bestreitet die Deutsche Rentenversicherung entschieden. Die Renteninformation enthalte alle notwendigen Angaben, sagt Reinhold Thiede, Leiter des Geschäftsbereichs Forschung und Entwicklung der Deutschen Rentenversicherung Bund: „In der Renteninformation wird ausdrücklich darauf insgesamt hingewiesen, dass es sich um Bruttozahlen handelt, dass also Krankenversicherungsbeiträge und Steuern noch abzuziehen sind. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Zahlen noch nicht inflationsbereinigt sind, also die Inflation diese Werte entwertet, da wird sogar ein konkretes Beispiel dazu erläutert, und es wird darauf hingewiesen, dass die Rentenanpassungen in Zukunft geringer ausfallen als die Lohnsteigerungen.“
Das stimmt zwar, doch offenbar verstehen es viele Menschen nicht. Rentenberater Albers: „Die Rentenversicherung informiert zwar auf der zweiten Seite der Rentenauskunft allgemein über die Auswirkung der Inflation auf den Kaufkraftverlust am Beispiel von 100 Euro. Stellt dies aber meines Erachtens sehr abstrakt dar. Das heißt: Es gehört meines Erachtens eine Information über die persönliche Situation des zukünftigen Rentners dargestellt. Das heißt: Er müsste anhand seiner konkreten Rente wissen, wie viel Kaufkraftverlust ist bei dieser Rente zu berücksichtigen.“
Altersvorsorge – aber rechtzeitig
Auch die Physiotherapeutin Gerti K. hat gerade ihre Renteninformation erhalten. Die 56jährige zahlt seit Jahren freiwillig ein und will planmäßig mit 66 Jahren in Rente gehen. Laut dem Schreiben wird sie dann etwa 1211 Euro erhalten. K.: „Ist deutlich weniger, als ich jetzt zur Verfügung habe. Aber ich bin sicher, dass ich da eine gute Lösung finden werde für mich selber.“
Nachdem wir ihr erklären, dass diese 1211 Euro nach Abzügen und inflationsbereinigt möglicherweise auf 960 Euro real sinken werden, ist sie nicht mehr so zuversichtlich: „Das erschreckt mich eigentlich, wenn ich das höre, das hätte ich nicht gedacht. Da muss ich mir was überlegen“, meint K.
Auch Sven T. will etwas tun. Zusammen mit seiner Frau Vanessa will er sich für die Zukunft absichern und planen, Wohneigentum zu erwerben. Ihr Vorteil: sie haben noch Zeit dafür.
Experte fordert Volksversicherung
Doch viele sorgen nicht privat vor, auch nicht mit Riester. Weil sie jeden Cent umdrehen müssen. Prof. Sell fordert darum eine „Volksversicherung“. In die alle einzahlen: „Das heißt alle Erwerbstätigen auch die Beamten, die Selbständigen müssen in eine Volksversicherung einzahlen, so wie wir es zum Beispiel in der Schweiz, in den Niederlanden und anderen Ländern haben.“